Strompreise | Region

Unser Strom für das Northeimer Umland

Sie wohnen im Umland der Stadt Northeim und möchten auch von unseren günstigen Produkten und dem guten Service profitieren?

Entscheiden Sie sich für NOMstrom

NOMstrom gehört zu den günstigsten Stromtarifen in der Region.

Sie erhalten automatisch und ohne zusätzliche Mehrkosten 100 % Ökostrom. Unser Strom trägt das "RenewablePlus"-Gütesiegel und ist zusätzlich durch den TÜV Rheinland zertifiziert.

Elektrische Energie zum Heizen

Haben Sie eine Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe? Dann entscheiden Sie sich für unseren reinen Ökostrom für Heizzwecke, den wir selbstverständlich auch ins Umland der Stadt Northeim liefern.

Produktinformationen

Erfahren Sie mehr zu den Konditionen für unser Stromprodukt NOMstrom, dass wir an Kunden außerhalb der Stadt Northeim liefern.

Liefergebiet: außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Northeim (regional)

Preisstand: 01.01.2025

 

NOMstrombruttonetto
Arbeitspreisin Cent pro Kilowattstunde (kWh)32,34 ct27,18 ct
Grundpreisin Euro pro Jahr142,80 €120,00 €

 

Hinweise zur Abrechnung:

Der Strompreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. 

Die genannten Preise enthalten die momentan gesetzlich vorgegebenen Steuern und Abgaben sowie die Kosten für Netznutzung, Messung und Abrechnung. Wissenswertes zur Preiszusammensetzung ist im Internet unter www.stadtwerke-northeim.de veröffentlicht. 

Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kann auf Wunsch des Anschlussnutzers der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn weiterhin ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet ist. Sollte der Messstellenbetrieb in Niederspannung nicht durch die SWN Stadtwerke Northeim GmbH als örtlicher Verteilnetzbetreiber und gMSB, sondern durch Dritte erbracht werden, dann beträgt der Grundpreis brutto 125,43 €/Jahr bzw. netto 105,40 €/Jahr. 

Die in den Bruttopreisen berücksichtigte Umsatzsteuer (MwSt.) beträgt 19 %. 

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen.

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Liefergebiet: außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Northeim (regional)

Preisstand: 01.01.2025

 

NOMstrom | Nachtspeicherheizungbruttobrutto
Arbeitspreisin Cent pro Kilowattstunde (kWh)25,48 ct21,41 ct
Grundpreisin Euro pro Jahr119,00 €100,00 €

 

Voraussetzungen für den Tarif: 

Voraussetzung für die Belieferung mit Heizstrom nach diesem Vertrag ist, dass eine fest angeschlossene, unterbrechbare Anlage zur elektrischen Raumheizung bzw. Warmwasseraufbereitung mit Speicher gemäß den jeweils geltenden Anschlussbedingungen des örtlich zuständigen Netzbetreibers installiert ist. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass der Heizstromverbrauch in der Kundenanlage durch einen Niederspannungs-Doppeltarifzähler (Wärmepumpe) bzw. einen Niederspannungs-Eintarifzähler (Nachtspeicherheizung) gemessen wird, ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Unterbrechungs- bzw. Freigabezeiten installiert ist und die Messung des Heizstromverbrauches separat vom Haushaltsstromverbrauch erfolgt. Für die Festlegung bzw. der Änderung der Schwachlast- bzw. Niedertarifzeiten sowie der Sperr- bzw. Freigabezeiten ist ausschließlich der örtliche Netzbetreiber verantwortlich.


Hinweise zur Abrechnung: 

Der Strompreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. 

Die genannten Preise enthalten die momentan gesetzlich vorgegebenen Steuern und Abgaben sowie die Kosten für Netznutzung, Messung und Abrechnung. Wissenswertes zur Preiszusammensetzung ist im Internet unter www.stadtwerke-northeim.de veröffentlicht. 

Die in den Bruttopreisen berücksichtigte Umsatzsteuer (MwSt.) beträgt 19 %.

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen.

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Liefergebiet: außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Northeim (regional)

Preisstand: 01.01.2025

 

NOMstrom | Wärmepumpebruttobrutto
Eintarifzähler
Arbeitspreisin Cent pro Kilowattstunde (kWh)26,00 ct21,85 ct
Grundpreisin Euro pro Jahr119,00 €100,00 €
    
Zweitarifzähler
Arbeitspreis HTin Cent pro Kilowattstunde (kWh)27,17 ct22,83 ct
Arbeitspreis NTin Cent pro Kilowattstunde (kWh)23,95 ct20,13 ct
Grundpreisin Euro pro Jahr119,00 €100,00 €

 

Erläuterung HT / NT: 

Hauptzeit (HT): Mo bis Fr -> 08:00 bis 20:00 Uhr | Nebenzeit (NT): Mo bis Fr -> 20:00 - 08.00 Uhr, Sa + So -> 24h

 

Voraussetzungen für den Tarif: 

Voraussetzung für die Belieferung mit Heizstrom nach diesem Vertrag ist, dass eine fest angeschlossene, unterbrechbare Anlage zur elektrischen Raumheizung bzw. Warmwasseraufbereitung mit Speicher gemäß den jeweils geltenden Anschlussbedingungen des örtlich zuständigen Netzbetreibers installiert ist. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass der Heizstromverbrauch in der Kundenanlage durch einen Niederspannungs-Doppeltarifzähler (Wärmepumpe) bzw. einen Niederspannungs-Eintarifzähler (Nachtspeicherheizung) gemessen wird, ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Unterbrechungs- bzw. Freigabezeiten installiert ist und die Messung des Heizstromverbrauches separat vom Haushaltsstromverbrauch erfolgt. Für die Festlegung bzw. der Änderung der Schwachlast- bzw. Niedertarifzeiten sowie der Sperr- bzw. Freigabezeiten ist ausschließlich der örtliche Netzbetreiber verantwortlich. 


Hinweise zur Abrechnung: 

Der Strompreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. 

Die genannten Preise enthalten die momentan gesetzlich vorgegebenen Steuern und Abgaben sowie die Kosten für Netznutzung, Messung und Abrechnung. Wissenswertes zur Preiszusammensetzung ist im Internet unter www.stadtwerke-northeim.de veröffentlicht. 

Die in den Bruttopreisen berücksichtigte Umsatzsteuer (MwSt.) beträgt 19 %. 

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen. 

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Ihre Vorteile im Tarif NOMstrom

100 % Ökostrom

Lange Zeit bevor sich das Thema Energiewende und damit die Notwendigkeit zum Klimaschutz fest im Bewusstsein der Bevölkerung verankert hat, stellten wir bei den Stadtwerken Northeim die Stromversorgung auf reinen Naturstrom aus Wasserkraftwerken um. 

Unsere Privatkunden und das Kleingewerbe werden von uns seit 2015 automatisch und ohne Aufpreis mit 100 % Ökostrom beliefert. Daneben bieten wir natürlich auch für Industrie und andere Unternehmen auf Wunsch die Versorgung mit Ökostrom an.

Alle Tarife der Produktfamilie NOMstrom basieren auf dem Qualitätslabel RenewablePLUS. Dies wird jährlich von dem TÜV Rheinland auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien überprüft.

Faire Erstlaufzeit des Energievertrages

Der Vertrag endet nach Abschluss und Lieferbeginn erstmalig am 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres.

Vertragsverlängerung zu Top-Konditionen

Nach der bei Abschluss vereinbarten Laufzeit ab Lieferbeginn verlängert sich der Energievertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, dies jedoch erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. 

Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

Bitte beachten: Die vorgenannte Regelung ist gültig für Vertragsabschlüsse ab 01.03.2022. Altverträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, unterliegen abweichenden Regelungen. Hier gilt weitgehend: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr und kann nur zum Laufzeitende gekündigt werden. In der Regel muss uns die Kündigung ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit vorliegen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Kündigungsfrist nach Erstlaufzeit: 1 Monat.

Nach der bei Abschluss vereinbarten Laufzeit ab Lieferbeginn verlängert sich der Energievertrag auf unbestimmte Zeit. 

Der Vertrag kann danach von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, dies jedoch erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit.

Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

Bitte beachten: 

Die vorgenannte Regelung ist gültig für Vertragsabschlüsse ab 01.03.2022. Altverträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, unterliegen abweichenden Regelungen. Hier gilt weitgehend: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr und kann nur zum Laufzeitende gekündigt werden. In der Regel muss uns die Kündigung ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit vorliegen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Vertragsbedingungen transparent und verständlich

Bei Abschluss unserer Sondervereinbarung zu Tarifen aus der Produktfamilie NOMstrom wird die Lieferung elektrischer Energie durch unsere entsprechend gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. 

Leistung & Service: Von Mensch zu Mensch

Das Team der Stadtwerke Northeim ist sowohl in unserem Kundenzentrum am Hauptstandort Am Mühlenanger in Northeim als auch in unserem SWN-Servicepunkt im Bürgerbüro der Stadt gern für unsere Kundschaft da. 

Hier werden Sie freundlich und kompetent zu allen Fragen und Themen rund um Versorgung mit Energie und Wasser beraten und unterstützt. 

Online-Kundenportal

Unser Online-Kundenportal steht Ihnen im Internet rund um die Uhr zur Verfügung. Selbstverständlich ist dieses Serviceangebot für unsere Kunden kostenfrei. 

Viele Vertragsangelegenheiten lassen sich so auch außerhalb unserer gewöhnlichen Geschäftszeiten erledigen. Sicher und bequem egal von Zuhause aus oder von unterwegs können Sie zum Beispiel eine neue Bankverbindung hinterlegen, den Abschlagsbetrag ändern oder Ihre letzten Rechnungen einsehen und downloaden. 

Dokumente zum Herunterladen

Weitere wichtige Dateien sind in unserem Downloadcenter abrufbar. 

Kundenservice

Sind bei Ihnen noch Fragen offen? 

Wenn Sie Informationen rund um Ihre Versorgung mit Energie und Wasser benötigen oder Sie ein Anliegen zu Ihrem Vertrag besprechen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. 

Unser Team Kundenservice hilft Ihnen weiter. 

Wir sind nah und gerne für Sie da. Persönlich, am Telefon und schriftlich.