Energieeffizienz

Energiedienstleistungsgesetz
Kurz erklärt: das EDL-Gesetz
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) ist erstmal im November 2010 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, dass alle Marktpartner gleichermaßen an Maßnahmen zur Energieeffizienz teilhaben und mit ihren Angeboten zu positiven Entwicklung beitragen.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über vielfältige Möglichkeiten, wie Sie die Energieeffizienz zum Beispiel in Ihrem Hause steigern können. Die Energieeffizienzverbesserung kommt zum einen dem Klima zugute, daneben wirkt sich Ihre Energieeinsparung auch postiv auf Ihre eigenen Kosten aus.
Weitere Informationen
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) führt auf Grundlage von § 7 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) eine öffentliche Liste mit deutschlandweit tätigen Anbietern von Energiedienstleistungen, Energieaudits und anderen Energieeffizienzmaßnahmen.
Daneben gibt es weitere Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden- Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen, etc. erhalten können.
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Ganz einfach ENERGIESPAREN
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co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft
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Deutsche Energie Agentur
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www.energiewechsel.de
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Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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www.klimaschutz-niedersachsen.de
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Beratungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank