Schon gewusst?

Umzüge frühzeitig mitteilen
Regelungen zum sogenannten 24h-Lieferantenwechsel
Seit dem 6. Juni 2025 gilt deutschlandweit der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Dies bedeutet, dass der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss.
Die neue Regelung wurde durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt, damit wurde wiederum eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Die Stadtwerke Northeim haben für Sie die wichtigsten Informationen zu der neuen gesetzlichen Vorgabe zusammengefasst. Kurz und konkret erklären wir, was Sie in Zukunft bei An-, Ab- und Ummeldungen Ihrer Energieverträge beachten sollten, damit zum Beispiel der Umzug und der Wechsel der Abnahmestelle problemlos funktioniert.
Besonders bedeutungsvoll im Zusammenhang mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel:
-
Die vertraglichen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben bestehen.
-
Zudem sind rückwirkende An- und Abmeldungen ab dem 06.06.2025 nicht mehr zulässig.
Wichtige Änderungen im Detail
Vertragsbedingungen
Die vertraglichen Kündigungsfristen und vereinbarte Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin gültig.
Wenn Sie zum Beispiel einen Energievertrag zu günstigeren Konditionen als die Grundversorgung und mit einer bestimmten Laufzeit vereinbart haben, kann dieser Vertrag grundsätzlich auch nicht einfach von heute auf morgen gekündigt werden.
Endverbraucher können somit auch künftig in der Regel nicht innerhalb von 24 Stunden einen Anbieterwechsel vollziehen. Maßgebend bleiben weiterhin die jeweiligen Bedingungen.
Technische Umsetzung
Ab dem 6. Juni 2025 müssen Anmeldungen, Abmeldungen oder Ummeldungen der Energielieferung immer im Voraus gemeldet werden. Aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben und technischen Bedingungen ist dann die rückwirkende Bearbeitung zum Beispiel von Umzugsmeldungen nicht mehr zulässig.
Unsere Tipps für Sie
Zum Thema 24h-Lieferantenwechsel haben wir für Sie wichtige Ratschläge, um einen reibungslosen Ablauf der An-, Ab und Ummeldung Ihrer Energielieferung zu gewährleisten:
- Teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit. Versäumen Sie diese Frist, könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein.
- Melden Sie den Zählerstand nach Endabnahme, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Übergabe.
- Nutzen Sie ein Übergabeprotokoll als Nachweis für den Zählerstand. Dieses Dokument sollte von allen Beteiligten unterschrieben sein.
Für den Wechselprozess ist künftig die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) notwendig.
Ein wichtiger Ratschlag dazu: Seien Sie an der Haustür oder am Telefon immer achtsam. Die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten wie Ihre Kontonummer oder die 11-stellige MaLo-ID sollte immer mit großer Vorsicht erfolgen. Dubiose Werber könnten mit diesen Daten einen ungewollten Vertragswechsel einleiten.

Was bei einem Umzug wichtig ist?
Mit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Technisch sind An-, Ab- und Ummeldungen ihrer Energieverträge dann nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich.
Das Gesetz und die damit verbundenen technischen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu. Somit können unsere Mitarbeitenden für betroffene Kunden keinesfalls Ausnahmen machen!
Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Datum. Ob Sie ein- oder ausziehen – die Fristen unterscheiden sich nicht.
Wenn Sie Ihren Auszug nicht fristgerecht melden, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Umzug. In diesem Fall bleiben Sie weiterhin für den Energieverbrauch in Ihrer alten Wohnung verantwortlich – auch wenn bereits jemand anderes dort wohnt.
Gut zu wissen: Ihren Zählerstand können Sie uns einfach nach der Schlüsselübergabe mitteilen.
Hinweis für Vermieter und Wohnungsgesellschaften
Vor allem Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen und private Vermieter sollten ihre Mieter über die neuen Regelungen informieren. Denn eine rechtzeitige Meldung des Ein- und Auszugs ist besonders wichtig, damit für alle Beteiligten keine unnötigen Kosten entstehen.
Hilfreich ist, wenn die 11-stellige MaLo-ID in den Wohnungsunterlagen aufgeführt ist, insbesondere wenn Mieter selbst für die Anmeldung der Energieversorgung verantwortlich sind.
Die MaLo-ID ist in der Regel auch auf der letzten Energierechnung des Vormieters angegeben.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum 24h-Lieferantenwechsel.
Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?
Unser Tipp: Sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet oder Ihre Kündigung erfolgt ist, sollten Sie die Mitteilung an uns vornehmen. Eine frühzeitige Meldung stellt sicher, dass Ihr Vertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen.
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir stets folgende vollständigen Informationen:
- Ihre Kundennummer bei Abmeldung/Kündigung
- Adresse der Verbrauchsstelle, die Sie abmelden oder anmelden
- Name des Vertragspartners
- Geburtsdatum des Vertragspartners
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer
- Zählerstand
- Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Wichtig: Bei unvollständigen An- oder Abmeldungen/Kündigungen kann sich die weitere Abwicklung und Bearbeitung verzögern.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?
Sollte Ihr Einzug oder Auszug nicht rechtzeitig gemeldet werden, kann die Anmeldung oder Kündigung nicht fristgerecht erfolgen.
Beim Auszug bedeutet dies, dass Sie weiterhin bis zur Beendigung des Vertrages für die Stromkosten verantwortlich sind, was bedeutet, dass weiterhin Kosten für die Zählergrundgebühren anfallen. Diese Grundgebühr zahlen Sie, solange Sie für diesen Zähler angemeldet sind. Eine rechtzeitige Meldung schützt Sie vor solchen Problemen.
Wann kann ich meinen Zählerstand für den Umzug melden?
Am Tag der Übergabe, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe, bitten wir Sie, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Hierfür empfehlen wir die Verwendung eines Übergabeprotokolls, welches auch als Nachweis dient.
Muss ich bei der Abmeldung auch direkt einen neuen Nachmieter anmelden?
Nein, der Nachmieter kann sich selbst für die Energieversorgung anmelden. Meldet er sich nicht an, wird der Eigentümer oder Vermieter automatisch angemeldet.
Kann ich als Vermieter den Mieter anmelden?
Ja, sofern der Mieter seine Zustimmung erteilt hat. Für die Grundversorgung besteht eine Meldepflicht bei Ein- und Auszug. Mit der Zustimmung des Mieters kann der Vermieter den Mieter für die Energielieferung registrieren. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf der An- und Abmeldung.
Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll hilft hier weiter.
Wer trägt die anfallenden Kosten, wenn es aufgrund der Nicht-Einhaltung von Fristen zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter zu Streitigkeiten kommt?
Diese Angelegenheit muss zwischen den beiden Mietparteien geregelt werden. Für den Energieversorger ist derjenige für die Kosten verantwortlich, der auf der Marktlokationsnummer angemeldet ist. Meldet sich der Vormieter nicht rechtzeitig ab, bleibt er der rechtsgültige Vertragspartner.
Was passiert bei einer Verwechslung der Zähler?
Falls eine Zählerverwechslung festgestellt wird, kann die Ummeldung lediglich für die Zukunft vorgenommen werden. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich. Der Gesetzgeber sieht hierbei keine Kulanz vor.
Kundenservice
Sind bei Ihnen noch Fragen offen?
Wenn Sie Informationen rund um Ihre Versorgung mit Energie und Wasser benötigen oder Sie ein Anliegen zu Ihrem Vertrag besprechen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Unser Team Kundenservice hilft Ihnen weiter.
Wir sind nah und gerne für Sie da. Persönlich, am Telefon und schriftlich.
-
Telefon
-
Anfahrt
Am Mühlenanger 1
37154 Northeim
In Google Maps zeigen