Regelungen der Ersatzversorgung

Der Ersatzversorger ist identisch mit dem örtlichen Grundversorger. 

In unserer Funktion als Grund- und Ersatzversorger in der Kernstadt und allen zur Stadt Northeim zugehörigen Ortschaften führen wir die Ersatzversorgung für maximal drei Monate durch. Während der dreimonatigen Ersatzversorgung kann jederzeit ein Lieferantenwechsel vorgenommen werden.

Die Ersatzversorgung ist ein vergleichsweise teurer Tarif, da die Versorgung unerwartet und kurzfristig vom Grundversorger durchgeführt werden muss. 

Wir empfehlen den betreffenden Kunden sich umgehend einen neuen Lieferanten zu suchen und diesen mit der Energiebelieferung zu beauftragen.

Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung

Letztverbraucher, die nach Einzug Energie nutzen aber dafür keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, erhalten diese Energielieferung in der Regel als Kunde in der Grundversorgung. 

Unter Ersatzversorgung wird dagegen die gesetzlich verankerte Notversorgung mit Energie bezeichnet. Sie ist gesetzlich garantiert. Somit ist Ihre Versorgung mit Energie ist durch die Ersatzversorgung immer gesichert.

Demgemäß kann es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommen, wenn zum Beispiel der bisherige Energielieferant plötzlich Insolvenz anmelden muss und die Lieferung mit Strom und/oder Gas unerwartet einstellt. Auch in Fällen, in denen ein von Ihnen gewünschter Lieferantenwechsel scheitert und der Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Versorgung (noch) nicht aufnimmt, wird die Energieversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Ihre Belieferung wird nahtlos durch den Ersatzversorger übernommen.

Grundsätzlich haben nicht nur Haushaltskunden einen Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Energie, sondern alle Kunden (Letztverbraucher), die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen und über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung (Strom) oder im Niederdruck (Gas) beziehen.

Nicht außer Acht lassen sollte man jedoch, dass diese besondere Absicherung der Energieversorgung sich im Preis widerspiegelt. Kunden in der Ersatzversorgung zahlen in der Regel deutlich mehr als beim Grundversorgungstarif oder mit einem Sondervertrag beispielsweise für unsere Produkt NOMstrom. 

Produktinformationen

Ersatzversorgung Strom

Liefergebiet: Stadt Northeim (Kernstadt und zugehörige Ortschaften)

Preisstand: 01.01.2025

 

 bruttonetto
Arbeitspreisin Cent pro Kilowattstunde (kWh)38,81 ct32,61 ct
Grundpreisin Euro pro Jahr178,50 €150,00 €

 

Hinweise zur Abrechnung:

Der Strompreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. 

Die genannten Preise enthalten die momentan gesetzlich vorgegebenen Steuern und Abgaben sowie die Kosten für Netznutzung, Messung und Abrechnung. Wissenswertes zur Preiszusammensetzung ist im Internet unter www.stadtwerke-northeim.de veröffentlicht. 

Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kann auf Wunsch des Anschlussnutzers der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn weiterhin ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet ist. Sollte der Messstellenbetrieb in Niederspannung nicht durch die SWN Stadtwerke Northeim GmbH als örtlicher Verteilnetzbetreiber und gMSB, sondern durch Dritte erbracht werden, dann beträgt der Grundpreis brutto 125,43 €/Jahr bzw. netto 105,40 €/Jahr. 

Die in den Bruttopreisen berücksichtigte Umsatzsteuer (MwSt.) beträgt 19 %. 

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen.

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Allgemeines und Rechtliches

Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig.

Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden. Daher empfiehlt es sich, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist. Sollten Sie keinen anderen Anbieter mit der Energielieferung beauftragt haben, werden Sie nach Ablauf von drei Monaten automatisch unserem Grundversorgungstarif zugeordnet.

Die gesetzlichen Regelungen zur Ersatzversorgung sind nachzulesen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in den Grundversorgungsverordnungen für Strom (StromGVV) bzw. Gas (GasGVV). Darüber hinaus finden die zugehörigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Northeim Anwendung.

Weitere Informationen zur Ersatzversorgung finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

Archivierte Preisblätter zur Ersatzversorgung Strom

Kundenservice

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Unser Team Kundenservice hilft Ihnen weiter. 

Wir sind nah und gerne für Sie da. Persönlich, am Telefon und schriftlich.