Ersatzversorgung RLM

Ersatzversorgung RLM
für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung
Das Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Gemäß EnWG und der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung liefern wir Energie in Gebieten, in denen die SWN Stadtwerke Northeim GmbH gem. §36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, auch im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromliefervertrag mit uns abschließen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot – kontaktieren Sie bitte unser Vetriebsteam für Geschäftskunden.
Wann gelangt ein Kunde in die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung bzw. Ersatzbelieferung von Energie tritt ein, wenn beispielsweise folgende Voraussetzung vorliegt:
-
Vom Anschlussnutzer wird elektrische Energie bezogen, ohne dass dieser Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann.
-
Der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers speist keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz ein, wie infolge einer Insolvenz.
SLP oder RLM - was ist der Unterschied?
Standard-Lastprofil (SLP)
Letztverbraucher mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) zahlen einen monatlichen (geschätzten) Abschlag. Der tatsächliche Verbrauch wird in der Regel einmal pro Jahr abgelesen und die SLP-Kunden erhalten anschließend ihre Jahresabrechnung.
Registrierende Leistungsmessung (RLM)
Letztverbraucher mit registrierender Lastgangmessung (RLM-Kunden) haben sogenannte RLM-Zähler, die viertelstündlich die tatsächlich abgenommene Leistung erfassen.
Bei RLM-Kunden wird die abgenommene Leistung automatisch an den zuständigen Verteilnetzbetreiber übermittelt. Die Kunden – in der Regel Gewerbe- und Industriekunden – erhalten monatlich eine Abrechnung über ihren genauen Stromverbrauch. RLM-Zähler werden in der Regel ab einem Jahresstromverbrauch von 100.000 kWh verwendet.
Vetriebsteam für Geschäftskunden
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unser Vertriebsteam. Schreiben Sie uns eine eMail oder rufen Sie uns an.