FAQ zum Forderungsmanagement

Wie Sie eine Mahnung oder Versorgungsunterbrechung vermeiden können, erläutern wir Ihnen nachstehend. 

Zudem nennen wir Ihnen einige Adressen, die Ihnen in einer schwierigen Situation, wie finanzielle Engpässe, Hilfe anbieten können. 

Mahnung erhalten, was nun?

Falls Sie den vereinbarten Zahlungstermin einmalig nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Kundenservice. Es besteht die Möglichkeit miteinander nach einer geeigneten Lösung zu suchen. Eine Mahnung ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Ist die Ratenzahlung eine passende Lösung?

Eine Ratenzahlungsvereinbarung wird, unter bestimmten Voraussetzungen, nur auf Forderungen aus der Jahresendabrechnung oder Schlussabrechnung gewährt. Für laufende monatliche Abschlagszahlungen kommt eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht in Betracht.

Wurde Ihnen die Unterbrechung der Versorgung mit Energie und/oder Wasser angekündigt?

Bei Erhalt der Terminankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Versorgung besteht sofortiger Handlungsbedarf. 

Eine Sperrung sollte vermieden werden, da hier zusätzliche Kosten entstehen. 

Nehmen Sie daher umgehend Kontakt zum Kundenservice auf.

Ansonsten gilt: Zahlen Sie den offenen Betrag unverzüglich bar bei den Stadtwerken Northeim ein. So ist der sofortige Zahlungseingang gewährleistet und eine Sperrung wird vermieden. 

Überweisungen dauern in der Regel 1-3 Werktage. Als zwischenzeitliche Bestätigung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis Ihrer Bank, dass die Überweisung auch ausgeführt wurde.

Wiederaufnahme der Versorgung, was ist zu tun?

Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Versorgung ist, dass Sie alle offenen Forderungen, inklusive der Öffnungs- und Sperrkosten, beglichen haben. 

Bei einer Kostenübernahme durch den Landkreis Northeim oder der Agentur für Arbeit, benötigen wir eine entsprechende schriftliche Bestätigung hierüber durch die Behörde.

Die Wiederaufnahme der Versorgung erfolgt ausschließlich in den Zeiten:

  • Montag – Donnerstag von 07.30 bis 15.30 Uhr
  • Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr.

Bitte vereinbaren Sie für die Wiederinbetriebnahme einen Termin mit den Stadtwerken Northeim, da zur Öffnung des Zählers jemand in den Räumlichkeiten anwesend sein muss. 

Bei der Entsperrung von Gas ist zusätzlich ein eingetragener Gas- bzw. Wasserinstallateur hinzuzuziehen, der vorab eine Gasdruckprüfung der Leitung vornimmt, diese hieraus entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Wer könnte mir in finanzieller Not oder drohenden Zahlungsverzug helfen?

Hier haben wir für Betroffene und Ratsuchende weitere Kontakte zusammengestellt:

  • Bundesagentur für Arbeit
    Agentur für Arbeit Northeim
    Scharnhorstplatz 4
    37154 Northeim
    Telefon: 0800 4555500
    Internet: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/goettingen/northeim (externer Link)
  • Jobcenter Landkreis Northeim
    Scharnhorstplatz 14
    37154 Northeim
    Telefon: (05551) 98800-0 oder 98800-700
    Internet: https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Northeim (externer Link)
  • Ambulante Hilfe für alleinstehende Wohnungslose
    Schaupenstiel 28
    37154 Northeim
    Telefon: (05551) 2279
  • Tagestreff Oase
    Stiftung Wohnen und Beraten
    Hagenstraße 18
    37154 Northeim
    Telefon: (05551) 912581
  • Diakonisches Werk Leine-Solling
    Schuldnerberatung
    Teichstraße 18
    37154 Northeim
    Telefon: (05551) 2439
  • AWO – Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
    Entenmarkt 33
    7154 Northeim
    Telefon: (05551) 9082191

Sollten Sie bereits Unterstützung vom Jobcenter Northeim (ARGE) oder dem Landkreis Northeim beziehen, dann wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre/n Berater/in. Durch den zuständigen Mitarbeitenden kann geprüft werden, ob Ihnen ein Darlehen zur Übernahme der Energieschulden gewährt werden kann.

Weitere Tipps für Betroffene

Eventuell kann Sonderbedarf in Ihren Leistungen geltend gemacht werden, wenn zum Beispiel erhöhter Bedarf an Haushaltsstrom besteht, wie für lebenserhaltende Geräte und besondere Kühlung von Medikamenten.

Sollten Sie Leistungen oder Unterstützung vom Jobcenter oder durch den Landkreis Northeim beziehen und haben eine elektrische Warmwasserbereitung, so fragen Sie nach, ob diese Kosten in Ihrer Hilfe berücksichtigt sind.

Lassen Sie die monatlichen Abschläge direkt von Ihren Leistungen einbehalten, damit diese direkt an den Energieversorger überwiesen werden. So vermeiden Sie es, in Zahlungsverzug zu geraten.

Bei Minirente und geringem Einkommen, lohnt es für Sie zu prüfen, ob ein ergänzender Anspruch auf staatliche Hilfen wie Wohngeld oder Grundsicherung besteht.

Jahres-bzw. Endabrechnungen sind umgehend dem Jobcenter oder Landkreis Northeim vorzulegen. Dies ist wichtig für die Anpassung der monatlichen Abschläge bzw. zur Prüfung, ob Nachzahlungen übernommen werden können.

Kundenservice

Sind bei Ihnen noch Fragen offen? 

Wenn Sie Informationen rund um Ihre Versorgung mit Energie und Wasser benötigen oder Sie ein Anliegen zu Ihrem Vertrag besprechen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. 

Unser Team Kundenservice hilft Ihnen weiter. 

Wir sind nah und gerne für Sie da. Persönlich, am Telefon und schriftlich.