Energieaudit

Fit fürs Energiemanagement
Energieaudit-Pflicht für große Unternehmen
Deutschland und die Europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt.
In diesen Zusammenhang ist im April 2015 eine Novelle des deutschen Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in Kraft getreten.
Danach sind alle Unternehmen, die nicht unter die Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens fallen (sogenannte Nicht-KMU), zu regelmäßigen Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet.
Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vorweisen können.
Gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Audits sind mindestens alle vier Jahre weitere Audits vorgeschrieben.
Kurz erklärt: Energieaudit
Als Energieaudit bezeichnet man die systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs.
Ziel ist es, Unternehmen auf Potenziale zu durchleuchten, die zu einer wesentlichen Verbesserung der eigenen Energieeffizienz beitragen können.
Die Audits dürfen nur durch extra akkreditierte und zugelassene Auditoren durchgeführt werden.
Vorteile eines Energieaudits
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Überblick über den IST-Zustand und bestehende Energieflüsse
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Identifizierung wesentlicher Verbraucher sowie Einsparpotenziale
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Ableitung von Energieeffizienzverbesserungen
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Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz