Standrohrmiete

Verleih von Standrohren

Vorübergehender Zugang zum Wasserversorgungsnetz

Sie verfügen über keinen Wasserhausanschluss, benötigen aber Wasser bspw. für eine Veranstaltung im öffentlichen Raum?

Soweit in unserem Wasserversorgungsnetz anderweitig keine Möglichkeit zur Wasserversorgung besteht, können Sie mit unseren Standrohren Wasser direkt aus dem Rohrnetz entnehmen.

Die Wasserentnahme aus Hydranten in der Kernstadt Northeim und in allen Northeimer Ortschaften ist jedoch nur über Standrohre mit Wasserzählern zulässig, die von den Stadtwerken Northeim nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen verliehen werden.

Zum Schutz des Trinkwassers werden für unser Netzgebiet nur noch Standrohre mit Systemtrenner ausgegeben. Der Systemtrenner verhindert ein Rückdrücken, Rückfließen und Rücksaugen von verunreinigten Flüssigkeiten in das Trinkwasserversorgungsnetz.

Auf einen Blick: Fakten zur Nutzung von Standrohren

Hier finden Sie kurz und knapp die wichtigsten Fakten zu unserer Vermietung von Standrohren.

  • Für den Standrohrverleih ist ein Vertrag abzuschließen.

  • Die Wasserabnahme wird mit einem geeichten Wasserzähler erfasst und gemäß dem aktuellen Preisblatt für Northeimer Trinkwasser abgerechnet.

  • Vor Ausgabe eines Standrohres muss bei den Stadtwerken Northeim eine Barsicherheit/Kaution in Höhe von brutto 400 Euro hinterlegt werden. Diese wird nach Standrohrrückgabe nicht sofort zurückgezahlt, sondern erst bei der Rechnungserstellung berücksichtigt. Forderungen für die Instandsetzung von Standrohren, die bei der Rückgabe Mängel aufweisen, werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet. 

  • Wird das verwendete Wasser nach Gebrauch in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet, wird von der Stadt Northeim (Eigenbetrieb Abwasser) zusätzlich eine Kanalbenutzungsgebühr erhoben.

Produktinformationen

Vermietung von Standrohren zur vorübergehenden Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz in der Stadt Northeim. 

Liefergebiet: Stadt Northeim (Kernstadt und Ortschaften)

Preisstand: 01.01.2024

 bruttonetto
Standrohr - Verleihpauschale10,70 €10,00 €
Zusätzlich werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Grundpreis | Private Nutzungin Euro je Standrohr und je Kalendertag1,07 €1,00 €
Arbeitspreisje m3 Wasser2,15 €2,01 €
Barsicherheit/KautionVor der Ausgabe eines Standrohres muss bei den Stadtwerken Northeim eine Barsicherheit bzw. Kaution in Höhe von brutto 400 Euro hinterlegt werden. Diese wird nach Standrohrrückgabe nicht sofort zurückgezahlt, sondern erst bei der Rechnungserstellung berücksichtigt. Forderungen für die Instandsetzung von Standrohren, die bei der Rückgabe Mängel aufweisen, werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet.  

 

Hinweise zur Abrechnung: 

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen. 

Stand 01.01.2025 enthalten die o. g. Preise in Brutto die gesetzlich vorgegebene Umsatzsteuer (MwSt.) von 7 %.  

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.


Zusätzliche Rechnungspostion: Schmutzwassergebühr (EBA der Stadt Northeim)

Zu den vorgenannten Preisen für Frischwasser wird durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Northeim zusätzlich eine Schmutzwassergebühr erhoben. Die Erstellung des zugehörigen Gebührenbescheids erfolgt durch die SWN im Namen der Stadt Northeim.

Diese beträgt je Kubikmeter (m³) Abwasser 3,74 € (Stand: 01.01.2025). Für das Jahr 2024 war in der Abwassergebührensatzung der Stadt Northeim eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,69 €/m³ Abwasser festgesetzt. 

Für Informationen zum Thema Abwasserbeseitigung bzw. Entwässerung wenden Sie sich bitte direkt an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Northeim (kurz EBA).

Liefergebiet: Stadt Northeim (Kernstadt und Ortschaften)

Preisstand: 01.01.2024

 bruttonetto
Standrohr - Verleihpauschale10,70 €10,00 €
Zusätzlich werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Grundpreis | Gewerbliche Nutzungin Euro je Standrohr und je Kalendertag (bis 90. Tag)1,07 €1,00 €
 in Euro je Standrohr und je Kalendertag (ab 91. Tag)10,00 €9,35 €
Arbeitspreisje m3 Wasser2,15 €2,01 €
Barsicherheit/KautionVor der Ausgabe eines Standrohres muss bei den Stadtwerken Northeim eine Barsicherheit bzw. Kaution in Höhe von brutto 400 Euro hinterlegt werden. Diese wird nach Standrohrrückgabe nicht sofort zurückgezahlt, sondern erst bei der Rechnungserstellung berücksichtigt. Forderungen für die Instandsetzung von Standrohren, die bei der Rückgabe Mängel aufweisen, werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet.  

 

Hinweise zur Abrechnung: 

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen. 

Stand 01.01.2025 enthalten die o. g. Preise in Brutto die gesetzlich vorgegebene Umsatzsteuer (MwSt.) von 7 %.  

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.


Zusätzliche Rechnungspostion: Schmutzwassergebühr (EBA der Stadt Northeim)

Zu den vorgenannten Preisen für Frischwasser wird durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Northeim zusätzlich eine Schmutzwassergebühr erhoben. Die Erstellung des zugehörigen Gebührenbescheids erfolgt durch die SWN im Namen der Stadt Northeim.

Diese beträgt je Kubikmeter (m³) Abwasser 3,74 € (Stand: 01.01.2025). Für das Jahr 2024 war in der Abwassergebührensatzung der Stadt Northeim eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,69 €/m³ Abwasser festgesetzt. 

Für Informationen zum Thema Abwasserbeseitigung bzw. Entwässerung wenden Sie sich bitte direkt an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Northeim (kurz EBA).

Standrohr mit Systemtrenner

Näheres zur Benutzung eines Standrohres sind in unserem Informationsblatt „Standrohr mit Systemtrenner“ nachzulesen.

Dokumente zum Verleih von Standrohren für Sie zusammengestellt

Den aktuellen Text der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) finden Sie hier (externer Link).

Kontakt | Nutzung eines Standrohres

Um Details für die Vermietung von Standrohren zu besprechen, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Kundenservice auf.

Zur Ausgabe bzw. Rücknahme des Standrohrs ist eine Terminvereinbarung mit der zuständigen Fachabteilung bei den Stadtwerken Northeim zwingend erforderlich. Termine sind nur möglich zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 08:00 Uhr und 15:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 07:00 bis 08:00 Uhr und 12:00 bis 13:00 Uhr