Standrohrmiete

Verleih von Standrohren

Vorübergehender Zugang zum Wasserversorgungsnetz

Sie verfügen über keinen Wasserhausanschluss, benötigen aber Wasser bspw. für eine Veranstaltung im öffentlichen Raum?

Soweit in unserem Wasserversorgungsnetz anderweitig keine Möglichkeit zur Wasserversorgung besteht, können Sie mit unseren Standrohren Wasser direkt aus dem Rohrnetz entnehmen.

Die Wasserentnahme aus Hydranten in der Kernstadt Northeim und in allen Northeimer Ortschaften ist jedoch nur über Standrohre mit Wasserzählern zulässig, die von den Stadtwerken Northeim nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen verliehen werden.

Zum Schutz des Trinkwassers werden für unser Netzgebiet nur noch Standrohre mit Systemtrenner ausgegeben. Der Systemtrenner verhindert ein Rückdrücken, Rückfließen und Rücksaugen von verunreinigten Flüssigkeiten in das Trinkwasserversorgungsnetz.

Auf einen Blick: Fakten zur Nutzung von Standrohren

Hier finden Sie kurz und knapp die wichtigsten Fakten zu unserer Vermietung von Standrohren.

  • Für den Standrohrverleih ist ein Vertrag abzuschließen.

  • Die Wasserabnahme wird mit einem geeichten Wasserzähler erfasst und gemäß dem aktuellen Preisblatt für Northeimer Trinkwasser abgerechnet.

  • Falls Standrohre bei der Rückgabe Mängel aufweisen, hat der Kunde die Kosten für zusätzlich entstehenden Aufwand, wie Kosten der Instandsetzung, zu bezahlen. 

  • Wird das verwendete Wasser nach Gebrauch in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet, wird von der Stadt Northeim (Eigenbetrieb Abwasser) zusätzlich eine Kanalbenutzungsgebühr erhoben.

Produktinformationen

Vermietung von Standrohren zur vorübergehenden Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz in der Stadt Northeim.

Liefergebiet: Stadt Northeim (Kernstadt und zugehörige Ortschaften)

Preisstand: 01.01.2026

 bruttonetto
Standrohr – Verleihpauschale 
(für eine Verleih-/Nutzungsdauer von max. 20 Tage)
85,60 €80,00 €
Zusätzlich werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Grundpreisin Euro je Standrohr und je Kalendertag
(ab dem 21. Verleih-/Nutzungstag)
2,14 €2,00 €
Arbeitspreisje m3 Wasser2,17 €2,03 €


In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) von derzeit 7 % enthalten.


Bemerkungen:

Vor der Ausgabe eines Standrohres werden von den Stadtwerken Northeim die Personalien mittels eines gültigen Ausweisdokumentes erfasst. Bei gewerblichen Kunden erfolgt ebenfalls eine Berechtigungsprüfung.


Hinweise zur Abrechnung: 

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen. Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.


Information zur Erhebung einer Schmutzwassergebühr in der Stadt Northeim:

Zu den vorgenannten Preisen wird durch die Stadt Northeim zusätzlich eine Schmutz-/Abwassergebühr erhoben. Rechtsgrundlage ist die entsprechende Satzung der Stadt Northeim in der jeweils gültigen Fassung. In dieser sind auch Höhe und Berechnungsgrundlage der Gebühren festgelegt. Die Verbrauchsermittlung erfolgt durch die Wasserzähler. Die Stadtwerke Northeim fungieren für Abrechnungen zum Thema Abwasser als Dienstleister der Stadt Northeim. Der Gebührenbescheid wird zusammen mit der Rechnung für Trinkwasser erstellt und versendet. Für allgemeine Informationen zum Schmutz- und Abwasser wenden Sie sich bitte an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Northeim (kurz EBA). Stand 01.01.2026 beträgt die Schmutz-/Abwassergebühr in der Stadt Northeim netto 4,17 Euro/m³, sie ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

Standrohr mit Systemtrenner

Näheres zur Benutzung eines Standrohres sind in unserem Informationsblatt „Standrohr mit Systemtrenner“ nachzulesen.

Dokumente zum Verleih von Standrohren für Sie zusammengestellt

Weitere wichtige Dateien sind in unserem Downloadcenter abrufbar. 

 

Den aktuellen Text der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) finden Sie hier (externer Link).

Kontakt | Nutzung eines Standrohres

Um Details für die Vermietung von Standrohren zu besprechen, nehmen Sie bitte im Vorfeld rechtzeitig Kontakt zu unserem Kundenservice auf.

Zur Ausgabe bzw. Rücknahme des Standrohrs ist eine Terminvereinbarung mit der zuständigen Fachabteilung bei den Stadtwerken Northeim zwingend erforderlich. Termine sind nur möglich zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Donnerstag:
    07:00 bis 08:00 Uhr und 15:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 
    07:00 bis 08:00 Uhr und 12:00 bis 13:00 Uhr