Schon gewusst?
FAQ zum Thema Ummelden
Sie sind Kunde der Stadtwerke Northeim und planen einen Umzug in ein neues Zuhause?
Dann sollten Sie sich frühzeitig mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen, damit auch in Sachen Energielieferung alles Nötige erledigt werden kann.
Hierzu haben haben wir für Sie häufige Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt. Damit erfahren Sie, was im Zusammenhang mit der Um- oder Abmeldung Ihrer Abnahmestelle wichtig ist.
Wie kann ich Sie über den geplanten Umzug informieren?
Sie verlassen Ihr bisheriges Zuhause und ziehen um. Unsere Lieferung mit Strom, Gas und/oder Wasser können Sie schnell und unkompliziert um- oder abmelden.
Ihre Ummeldung können Sie uns auf zwei Wegen mitteilen:
- persönlich im Kundenzentrum oder
- in unserem Online-Kundenportal oder
- schriftlich per E-Mail oder
- schriftlich per Brief auf dem Postweg.
Wichtig: Telefonisch ist die Ummeldung oder Abmeldung Ihrer Entnahmestelle nicht möglich!
Was muss ich bei einer Ummeldung beachten?
Im Sinne des üblichen Mietendes sind Abmeldungen nur zum Monatsende möglich.
Ihre Abmeldung sollte binnen vier Wochen nach Ihrem Auszug gemeldet werden.Der Grundversorgungsvertrag sollte 2 Wochen im Voraus gekündigt werden.
Unsere Sonderverträge NOMstrom und NOMgas sind spätestens 2 Wochen nach erfolgter Schlüsselübergabe zu kündigen.
Für jede An- und Abmeldung sind Sie als Vertragspartner verantwortlich. Eine Ummeldung durch den Vermieter ist unter Umständen möglich. Auf Nummer sicher gehen sie jedoch, wenn Sie sich selbst um die Vertragsänderung kümmern.
Melden Sie sich nicht um, dann bleibt das Vertragsverhältnis bestehen und es werden weitere Zahlungen fällig.
Erfolgt der Umzug direkt zum Monatsende, dann wird der Abschlag für diesen Monat noch fällig. Anschließend erfolgt die Schlussabrechnung Ihrer bisherigen Abnahmestelle.
Bitte lesen Sie zum Tag der Schlüsselübergabe Ihre Zählerstände selbst ab.
Die Anmeldung Ihres neuen Objektes sollte zeitnah, spätestens nach der Übergabe der Schlüssel erfolgen.
Der erste Abschlag für Ihr neues Zuhause wird in dem Monat fällig, in dem die Energielieferung startet.
Die Abschläge sind jeweils am Monatsende rückwirkend fällig. Die Fälligkeiten werden Ihnen mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
Welche Daten muss ich mitteilen?
Für Ihre Abmeldung benötigen wir:
- Kundennummer
- Zählernummer
- Zählerstand
- Tag der Schlüsselübergabe
- Anschrift für Schlussabrechnung
- Eigentümer bzw. Nachfolger
Für Ihre Anmeldung benötigen wir:
- Zählernummer
- Zählerstand
- Tag der Schlüsselübergabe
- Anzahl der Personen bzw. zu beheizende Fläche oder falls vorhanden Verbrauchswerte
- ggf. Bankverbindung
Was ist noch zu beachten?
Sollte ein Vertragspartner ausziehen, muss der Vertrag beendet und auf den anderen Vertragspartner umgeschrieben werden. Hierzu ist der Abschluss eines neuen Vertrages notwendig.
Sollten mehrere Vertragspartner im Mietvertrag stehen, so müssen diese ebenfalls in den Energieliefervertrag aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Fall von jedem Vertragspartner eine Unterschrift benötigen.
Kundenservice
Sind bei Ihnen noch Fragen offen?
Wenn Sie Informationen rund um Ihre Versorgung mit Energie und Wasser benötigen oder Sie ein Anliegen zu Ihrem Vertrag besprechen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Unser Team Kundenservice hilft Ihnen weiter.
Wir sind nah und gerne für Sie da. Persönlich, am Telefon und schriftlich.
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Telefon
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Anfahrt
Am Mühlenanger 1
37154 Northeim
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