Schon gewusst?
Kurz erklärt: Abschlagsbeträge
FAQ zum Thema „monatlicher Abschlag“
Wofür zahle ich den monatlichen Abschlag?
Zum Jahresende werden alle Zähler abgelesen und im Anschluss daran wird die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt. In dieser Jahresabrechnung wird der gesamte Strom-, Gas- bzw. Wasserverbrauch des Abrechnungsjahres berechnet.
Mit der monatlichen Abschlagszahlung leisten unsere Kunden eine „Vorauszahlung“ auf den zu erwartenden Jahresverbrauch. Ohne diese Teilzahlungen kommt es mit der Rechnungserstellung immer zu einer Nachzahlung, was die Stadtwerke vermeiden möchten.
Wie berechnet sich der monatliche Abschlag?
Die Stadtwerke Northeim haben zwei Möglichkeiten, den monatlichen Abschlagsbetrag zu berechnen.
Anhand des Vorjahresverbrauches:
Für Kunden, die von den Stadtwerken Northeim länger als ein Jahr mit Strom, Gas und/oder Wasser versorgt werden, wird der neue Abschlag anhand der vorliegenden Verbrauchswerte ermittelt.
Sollten sich die Verbrauchswerte ändern, z. B. weil sich der Haushalt vergrößert hat, dann können unsere Kunden uns einen Zählerstand mitteilen und die Abschlagshöhe prüfen lassen.
Anhand statistischer Daten vom Bundesministerium für Wirtschaft:
Das Ministerium veröffentlicht jährlich die neuen Werte für Strom-, Gas- und Wasserverbräuche.
Diese rein statistischen Daten haben wir unter Einbeziehung eigener Erfahrungen und ermittelten Durchschnittsverbräuchen unserer Kunden angepasst.
In der Regel berücksichtigen bei der Ermittlung der Abschläge nachstehende Jahresverbrauchswerte:
Strom | |
---|---|
1 Person | ca. 1.500 kWh |
2 Personen | ca. 2.930 kWh |
3 Personen | ca. 3.750 kWh |
4 Personen | ca. 4.250 kWh |
Gas (Heizung/Warmwasser) | |
---|---|
30 m² | ca. 3.900 kWh |
50 m² | ca. 6.600 kWh |
Einfamilienhaus | ca. 19.500 kWh |
Zweifamilienhaus | ca. 21.000 kWh |
Hinweis: pro beheizbaren Quadratmeter setzen wir 1,00 Euro an sowie zusätzlich 10 Euro als Sicherheitspuffer. |
Gas (Warmwasser) | |
---|---|
Wenn Gas nur für die Warmwasseraufbereitung genutzt wird, setzen wir ca. 15,00 EUR pro Person im Monat an. |
Frischwasser (SWN) und Schmutzwassergebühr (Stadt Northeim, Eigenbetrieb Abwasser) | |
---|---|
3,5 m³ pro Person im Monat. |
Rechenbeispiel
Ein praktisches Beispiel zur Ermittlung des monatlichen Abshlags.
- Basis für die Abnahmemenge: 2-Personen-Haushalt
- Produkt: Stromtarif „NOMstrom“ (Preisstand: XXX)
Arbeitspreis | 2.930 kWh x 25,50 ct/kWh | 747,15 Euro |
Grundpreis | 78,54 € im Jahr | 78,54 Euro |
Summe | Jahresrechnung | 825,69 Euro |
... dividiert durch 12 Monate ergibt | 68,81 Euro | |
monatliche Abschlagszahlung (gerundet) | 69,00 Euro |
Besonderheiten
In manchen Haushalten gibt es Besonderheiten, die bei der Berechnung der Abschläge berücksichtigt werden sollten. Dazu gehört bspw. die Warmwasseraufbereitung durch einen elektrischen Warmwasserboiler oder einen Durchlauferhitzer. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, wenn ein Aquarium, Terrarium oder eine größere Computeranlage vorhanden ist.
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