NOMgas regional

Unser Erdgas für das Northeimer Umland

Unser Bestpreis-Produkt NOMgas liefern wir natürlich auch in unsere Region.

Falls Sie im Umland der Stadt Northeim wohnen und über einen Anschluss an das örtliche Gasverteilnetz verfügen, dann können auch Sie mit unserem NOMgas beliefert werden. 

Wir garantieren Ihnen eine sichere und zuverlässige Lieferung von Energie. Bei uns können Sie sich auf faire Tarife und transparente Bedingungen verlassen, ohne versteckte Kosten, ohne Risiken. Dazu können Sie auf unseren guten Service vertrauen. 

Produktinformationen

NOMgas


Liefergebiet: außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Northeim (regional)

 bruttonetto
Arbeitspreisin Cent pro Kilowattstunde (kWh)11,64 ct9,78 ct
Grundpreisin Euro pro Monat12,50 €10,50 €

 

Erdgasqualität 

Die SWN Stadtwerke Northeim GmbH liefert Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von etwa 9,850 kWh/m³ und einem Gasdruck von 22 mbar. Weitere Informationen sind beim Kundenservice oder im Internet unter www.stadtwerke-northeim.de erhältlich. 


Thermisches Abrechnungsverfahren nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 

In Deutschland wird die thermische Erdgas-/Netznutzungsabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie den nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“, durchgeführt. Die Gaszähler erfassen die bezogene/verbrauchte Gasmenge in Kubikmeter (m³). Die Abrechnung erfolgt jedoch bundeseinheitlich in Kilowattstunden (kWh). Dazu werden die ermittelten Gasmengen (m³) gemäß DVGW Regelwerk umgerechnet. Der genaue Umrechnungsfaktor wird auf den Rechnungen ausgewiesen. In etwa beträgt dieser 1 m³ Erdgas = 9,4 kWh Erdgas.


Allgemeine Hinweise und Erläuterungen zur Ermittlung der Energiekosten

Der Gaspreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen.

Die Preisangaben beinhalten in der Regel alle momentan gesetzlich vorgegebenen Steuern, Umlagen und Abgaben sowie die Kosten für Netznutzung, Messung und Abrechnung. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) von derzeit 19 % enthalten.

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen.

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

 bruttonetto
Arbeitspreisin Cent pro Kilowattstunde (kWh)10,57 ct8,88 ct
Grundpreisin Euro pro Monat12,50 €10,50 €

 

Erdgasqualität 

Die SWN Stadtwerke Northeim GmbH liefert Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von etwa 9,850 kWh/m³ und einem Gasdruck von 22 mbar. Weitere Informationen sind beim Kundenservice oder im Internet unter www.stadtwerke-northeim.de erhältlich. 


Thermisches Abrechnungsverfahren nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 

In Deutschland wird die thermische Erdgas-/Netznutzungsabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie den nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“, durchgeführt. Die Gaszähler erfassen die bezogene/verbrauchte Gasmenge in Kubikmeter (m³). Die Abrechnung erfolgt jedoch bundeseinheitlich in Kilowattstunden (kWh). Dazu werden die ermittelten Gasmengen (m³) gemäß DVGW Regelwerk umgerechnet. Der genaue Umrechnungsfaktor wird auf den Rechnungen ausgewiesen. In etwa beträgt dieser 1 m³ Erdgas = 9,4 kWh Erdgas.


Allgemeine Hinweise und Erläuterungen zur Ermittlung der Energiekosten

Der Gaspreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen.

Die Preisangaben beinhalten in der Regel alle momentan gesetzlich vorgegebenen Steuern, Umlagen und Abgaben sowie die Kosten für Netznutzung, Messung und Abrechnung. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) von derzeit 19 % enthalten.

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen.

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Ihre Vorteile im Tarif NOMgas

Faire Erstlaufzeit des Energievertrages

Der Vertrag endet nach Abschluss und Lieferbeginn erstmalig am 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. ist die Erstlaufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres.

Vertragsverlängerung zu Top-Konditionen

Nach der bei Abschluss vereinbarten Laufzeit ab Lieferbeginn verlängert sich der Energievertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, dies jedoch erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. 

Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

Bitte beachten: Die vorgenannte Regelung ist gültig für Vertragsabschlüsse ab 01.03.2022. Altverträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, unterliegen abweichenden Regelungen. Hier gilt weitgehend: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr und kann nur zum Laufzeitende gekündigt werden. In der Regel muss uns die Kündigung ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit vorliegen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Kündigungsfrist nach Erstlaufzeit: 1 Monat.

Nach der bei Abschluss vereinbarten Laufzeit ab Lieferbeginn verlängert sich der Energievertrag auf unbestimmte Zeit. 

Der Vertrag kann danach von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, dies jedoch erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit.

Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

Bitte beachten: 

Die vorgenannte Regelung ist gültig für Vertragsabschlüsse ab 01.03.2022. Altverträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, unterliegen abweichenden Regelungen. Hier gilt weitgehend: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr und kann nur zum Laufzeitende gekündigt werden. In der Regel muss uns die Kündigung ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit vorliegen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Vertragsbedingungen transparent und verständlich

Bei Abschluss unserer Sondervereinbarung NOMgas wird die Lieferung von Gas aus dem Niederdrucknetz durch unsere entsprechend gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. 

Leistung & Service: Von Mensch zu Mensch

Das Team der Stadtwerke Northeim ist sowohl in unserem Kundenzentrum am Hauptstandort Am Mühlenanger in Northeim als auch in unserem SWN-Servicepunkt im Bürgerbüro der Stadt gern für unsere Kundschaft da. 

Hier werden Sie freundlich und kompetent zu allen Fragen und Themen rund um Versorgung mit Energie und Wasser beraten und unterstützt. 

Online-Kundenportal

Unser Online-Kundenportal steht Ihnen im Internet rund um die Uhr zur Verfügung. Selbstverständlich ist dieses Serviceangebot für unsere Kunden kostenfrei. 

Viele Vertragsangelegenheiten lassen sich so auch außerhalb unserer gewöhnlichen Geschäftszeiten erledigen. Sicher und bequem egal von Zuhause aus oder von unterwegs können Sie zum Beispiel eine neue Bankverbindung hinterlegen, den Abschlagsbetrag ändern oder Ihre letzten Rechnungen einsehen und downloaden. 

Dokumente zum Herunterladen

Weitere wichtige Dateien sind in unserem Downloadcenter abrufbar. 

Kundenservice

Sind bei Ihnen noch Fragen offen? 

Wenn Sie Informationen rund um Ihre Versorgung mit Energie und Wasser benötigen oder Sie ein Anliegen zu Ihrem Vertrag besprechen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. 

Unser Team Kundenservice hilft Ihnen weiter. 

Wir sind nah und gerne für Sie da. Persönlich, am Telefon und schriftlich.