Irreführende Schreiben der »Deutsche Messwesen« zum Einbau von Smart Meter

Einige Einwohnende und Unternehmen in der Stadt Northeim haben ein Schreiben mit Absender »DMG Deutsche Messwesen« (metrify smart metering GmbH) erhalten, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. 

Diese Schreiben wirken sehr offiziell und können aufgrund genannter Fristen den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist jedoch keinesfalls der Fall.

Die Stadtwerke Northeim als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber vor Ort möchten die Adressaten beruhigen, aber auch zur Vorsicht aufrufen.

Bei der Post handelt es sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (zum Beispiel: DMG Deutsche Messwesen GmbH aus Berlin, auch metrify smart metering GmbH). 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Keine Kooperation:

    Die „DMG Deutsche Messwesen“ handelt vollkommen eigenständig und steht in keinem Zusammenhang mit den Stadtwerken Norheim.

  • Kein Auftrag:

    Die Stadtwerke Northeim haben weder der DMG noch einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber einen Auftrag erteilt.

  • Zuständigkeit beim Zählertausch:

    Ist ein gesetzlicher Smart-Meter-Einbau bei Ihnen nötig, übernehmen wir als grundständiger Messstellenbetreiber das automatisch für Sie.

  • Kein Handlungsbedarf:

    Der Einbau von Smart-Metern erfolgt schrittweise. Sie werden hierzu rechtzeitig von uns informiert. Den Zählerwechsel müssen Sie nicht selbst beauftragen.

Ausführliche Informationen | FAQ

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten hierzu zusammengefasst, damit Sie bestens informiert sind.

 

Wann ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bestimmte Kundengruppen schrittweise mit intelligenten Messsystemen (Smart Metern) ausgestattet werden müssen. 

Der verpflichtende Einbau (Pflichteinbau) betrifft unter anderem:

  • Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
  • Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 7 kW
  • Haushalte mit einer sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG, zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Wallbox zum Laden des E‑Autos ab 4,2 kW Anschlussleistung

Die Pflichteinbauten von Smart-Metern werden von der SWN Stadtwerke Northeim GmbH als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber nach und nach umgesetzt.

Sollte bei Ihnen ein gesetzlicher Einbau eines Smart Meters notwendig sein, werden Sie von uns rechtzeitig durch ein individuelles Anschreiben über den geplanten Zählertausch informiert. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenfrei. 

Sie selbst sind nicht verpflichtet, den Einbau eines Smart Meters zu beauftragen.

Was ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber?

Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber können auch sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber Smart Meter anbieten. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die ihre Leistungen am Markt anbieten und mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber im Wettbewerb stehen. 

Anders als grundzuständige Messstellenbetreiber unterliegen wettbewerbliche Messstellenbetreiber grundsätzlich nicht den gesetzlichen Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes. Daher können sich die angebotenen Preise und Leistungen von den gesetzlich regulierten Standardleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers unterscheiden. 

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind nicht für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout oder für turnusmäßige Zählerwechsel in Northeim zuständig.

Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) in Northeim?

Gut zu wissen: Sowohl in der Kernstadt als auch in allen zur Stadt Northeim zugehörigen Ortschaften sind die Stadtwerke Northeim grundzuständiger Messstellenbetreiber. Das ist von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt worden.

Auf Basis des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) kümmern wir uns in unserem lokalen Netzgebiet um den Einbau, den Betrieb sowie die Wartung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Damit sichern wir eine zukunftsfähige und zuverlässige Messinfrastruktur für die Region.

Wann bekomme ich einen Smart Meter von meinen Stadtwerken Northeim?

Die Stadtwerke Northeim als grundzuständiger Messstellenbetreiber setzen den Rollout von Smart Metern bzw. intelligenten Messsystemen innerhalb ihres lokalen Netzgebietes, also in der Stadt Northeim, schrittweise um. Wir melden uns bei allen Betroffenen rechtzeitig und automatisch, sobald die Installation für die jeweilige Abnahmestelle vorgesehen ist. 

Darüber hinaus können Kunden den Einbau eines Smart Meters bzw. intelligenten Messsystems bereits im Vorfeld beantragen, auch wenn der Einbau gesetzlich noch nicht vorgesehen ist.

Kann ich einen Smart Meter auch vorzeitig auf eigenen Wunsch einbauen lassen?

Unabhängig vom gesetzlichen Rollout können unsere Kunden auch aus eigenem Antrieb den Einbau eines Smart Meters beauftragen. Dies kann bei uns als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber oder auch bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber erfolgen. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung. 

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir an gesetzliche Preisobergrenzen gebunden. Unser aktuelles Preisblatt finden sie hier. 

Unser Rat: 

Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Lassen Sie sich nicht durch zeitliche Befristungen oder den Eindruck eines kurzfristigen Handlungsbedarfs unter Druck setzen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.

Für einen vorzeitigen Einbau eines Smart-Meters nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Team vom Messstellenbetrieb auf: 

Muss ich wegen des DMG-Schreibens selbst tätig werden?

Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. 

Sie müssen weder auf das Schreiben der DMG reagieren noch einen Termin vereinbaren. Auch besteht keine Pflicht, einen Vertrag abzuschließen. 

Bei der Mitteilung der DMG handelt es sich um Werbung eines wettbewerblichen Anbieters.

Wichtig zu wissen: Die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout werden von den Stadtwerken Northeim als zuständiger (grundzuständiger) Messstellenbetreiber (gMSB) Schritt für Schritt umgesetzt. 

Wenn bei Ihnen der Einbau eines Smart Meters notwendig ist oder ein turnusmäßiger Wechsel der Messeinrichtung ansteht, schreiben wir Sie rechtzeitig vorher direkt an. Natürlich stimmen wir mit Ihnen einen Termin für die Arbeiten ab.

Wird der gesetzlich oder turnusmäßig erforderliche Zählerwechsel von den Stadtwerken Northeim in Rechnung gestellt?

Nein. Zählerwechsel, die im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Pflichtinstallation oder im Rahmen turnusmäßiger Wartungsintervalle erfolgen, sind für Kunden der Stadtwerke Northeim kostenlos.

Können mir Mehrkosten entstehen, wenn ich zur Deutschen Messwesen oder einen anderen Anbieter für Smart-Meter wechsle?

Ja, das ist möglich. 

Die Stadtwerke Northeim sind bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb an gesetzliche Preisobergrenzen nach §30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gebunden. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber wie die DMG unterliegen diesen Obergrenzen nicht und können daher ihre Preise grundsätzlich frei gestalten.

Prüfen Sie daher insbesondere:

  • die jährlichen Kosten,
  • die Vertragslaufzeit,
  • Kündigungsfristen,
  • mögliche Zusatzleistungen.

Ein Angebotsvergleich lohnt sich.

Was bedeutet die im DMG-Schreiben genannte Netzentgeltreduzierung?

Einige Werbeschreiben verweisen auf mögliche Vorteile im Zusammenhang mit §14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Ob diese Regelungen greifen, hängt von den jeweiligen technischen Voraussetzungen und der konkreten Nutzung ab. Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu der genannten Entlastung.

Zu den bestimmten Voraussetzungen gehören unter anderem:

  • ein intelligentes Messsystem ist installiert,
  • eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox),
  • der Anschluss wurde durch eine Elektrofachkraft ordnungsgemäß beim Netzbetreiber gemeldet und
  • die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Stimmt es, dass die Installation von Smart-Meter nur jetzt „kostenlos“ ist?

Das Schreiben wirbt mit einer kostenlosen Installation. Lassen Sie sich davon nicht blenden: Auch wenn der gesetzlich vorgesehene Zählerwechsel durch den Messstellenbetrieb der Stadtwerke Northeim durchgeführt wird, fallen für Sie keine separaten Einbau- oder Installationskosten an.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich ein Schreiben der DMG erhalten habe?

Unser Rat an Adressaten des Schreibens von der DMG: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts voreilig und geben Sie keine Zählernummern oder persönlichen Daten an Unbekannte weiter.

Die Stadtwerke Northeim sind der gesetzlich verantwortliche, grundzuständige Messstellenbetreiber in Northeim. Wir kümmern uns um den sicheren Betrieb und den vorschriftsmäßigen Austausch aller Messeinrichtungen – ganz egal, von welchem Lieferanten Sie Ihre Energie beziehen.

Informationen und Kontakt

Wenn Sie Fragen zum schrittweisen Einbau der neuen intelligenten Stromzähler (Smart-Meter-Rollout) haben oder unsicher wegen eines Drittanbieter-Schreibens (z. B. der DMG) sind, dann wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unsere Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter. 


Team Messstellenbetrieb

Telefon: 05551 6005-360
E-Mail: msb@stadtwerke-northeim.de


Team Kundenservice

(für allgemeine Fragen und Anliegen zu Ihrem Vertrag)

Telefon: 05551 6005-555
E-Mail: service@stadtwerke-northeim.de 


Unser Tipp: Halten Sie das erhaltene Schreiben bei einem Anruf bereit oder senden Sie es uns einfach kurz per E-Mail zu. Wir prüfen das Dokument gerne für Sie.