Strom für Gewerbe & Industrie

Unsere Energie für Gewerbekunden

Als Unternehmer und Gewerbekunde sind Sie an einer sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Elektrizität interessiert. 

Natürlich sind Sie dann bei den Stadtwerken Northeim an der richtigen Adresse.

Neben guten Preisen und fairen Konditionen bieten wir für Ihr Business einen starken Vor-Ort-Service und persönliche Beratung. Größtenteils Geschäftskunden, die auch in unserer Region zu Hause sind, wissen unsere Leistungen und die Nähe zu unserem kompetenten Team zu schätzen.

Zudem bedeutungsvoll: Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis maximal 100.000 kWh elektrischer Energie automatisch 100 % Ökostrom.

Optionen auf Grundlage der Jahresstromabnahme

Für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) bis maximal 100.000 kWh elektrischer Energie empfehlen wir unser Produkt NOMstrom Gewerbe

  • Der Vertrag NOMstrom Gewerbe hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres.
  • Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird.
  • Die Kündigung bedarf der Textform. Bei Preisänderungen o. ä. besteht gemäß AGB selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht.

Kunden, die eher flexibel bleiben möchten, entscheiden sich für den Allgemeinen Gewerbetarif ohne Mindestvertragslaufzeit. Als Vertragsbedingungen gelten hier die StromGVV sowie dazugehörige Ergänzende Bedingungen Strom der Stadtwerke Northeim.

Bei einer durchschnittlichen Jahresabnahme von mehr als 100.000 Kilowattstunden Strom unterbreitet Ihnen unser Vertriebsteam gerne ein individuelles Angebot.

Ganz nach Ihren Bedürfnissen erstellen wir Ihnen ein Paket aus marktaktuellen Konditionen und fairen Vertragsbedingungen. Dies gilt auch für Abnahmestellen, die sich außerhalb von Northeim befinden. 

Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf und vereinbaren mit unserem Vertriebsteam einen Termin für eine persönliche und garantiert unverbindliche Beratung.

 

Wenn der Stromverbrauch einer Lieferstelle in der Niederspannung keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann, übernimmt automatisch der zuständige Grundversorger die sogenannte Ersatzversorgung bzw. Ersatzbelieferung.

Diese gesetzlich verankerte Notversorgung garantiert Ihrem Unternehmen eine unterbrechungsfreie Belieferung mit Strom.

Als Grundversorger im Netzgebiet der SWN Stadtwerke Northeim GmbH beliefern wir auch Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung, wenn vom Anschlussnutzer in unserem Grundversorgungsgebiet Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromlieferungsvertrag zugeordnet werden kann.

Die Ersatzversorgung kommt auch zur Anwendung, wenn ihr Stromlieferant entgegen seinen vertraglichen Pflichten keine Energie ins Netz einspeist, beispielsweise aufgrund von Insolvenz.

Der Zeitraum der Energielieferung in der Ersatzversorgung umfasst maximal drei Monate (gem. § 38 Absatz 2 Satz 1 EnWG). Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Energie beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen entsprechenden Vertrag abschließen.

Betroffene Kunden können die Ersatzversorgung jederzeit durch Abschluss eines Energieliefervertrages mit dem Lieferanten nach eigener Wahl beenden.

Für nähere Informationen und dem Preisblatt zur Ersatzversorgung bzw. Ersatzbelieferung mit Energie folgen Sie bitte dem Link unten. 

Hinweis: Kunden, die nicht in Niederspannung versorgt werden, bekommen von den Stadtwerken Northeim anstatt der Ersatzversorgung ein individuelles sondervertragliches Angebot gestellt.

Produktinformationen

Liefergebiet: Stadt Northeim (Kernstadt und Ortschaften)

Preisstand: 01.01.2025

 

NOMstrom Gewerbebruttonetto
Jahresabnahme ab 10.001 bis 100.000 kWh
Arbeitspreisin Cent pro Kilowattstunde (kWh)33,13 ct27,84 ct
Grundpreisin Euro pro Jahr166,60 €140,00 €

 

Gewerbekunden, die wider Erwarten weniger als 10.000 kWh Strom p. a. abnehmen, werden automatisch zu den entsprechenden Preisen für Haushalts- und Kleingewerbekunden abgerechnet. Im Detail bedeutet das für Sie: 

  • Gewählter Tarif: Allgemeiner Gewerbetarif, Jahresverbrauch: bis 10.000 kWh → abzurechnender Tarif: NOMstrom (SV Haushalte/Kleingewerbe)

  • Gewählter Tarif: NOMstrom Gewerbe, Jahresverbrauch: ab 10.001 kWh → abzurechnender Tarif: NOMstrom (SV Gewerbe) 


Hinweise zur Abrechnung:

Der Strompreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. 

Die genannten Preise enthalten die momentan gesetzlich vorgegebenen Steuern und Abgaben sowie die Kosten für Netznutzung, Messung und Abrechnung. Wissenswertes zur Preiszusammensetzung ist im Internet unter www.stadtwerke-northeim.de veröffentlicht. Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kann auf Wunsch des Anschlussnutzers der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn weiterhin ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet ist. Sollte der Messstellenbetrieb in Niederspannung nicht durch die SWN Stadtwerke Northeim GmbH als örtlicher Verteilnetzbetreiber und gMSB, sondern durch Dritte erbracht werden, dann beträgt der Grundpreis brutto 149,23 €/Jahr bzw. netto 125,40 €/Jahr. 

Die in den Bruttopreisen berücksichtigte Umsatzsteuer (MwSt.) beträgt 19 %. 

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen.

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Liefergebiet: Stadt Northeim (Kernstadt und Ortschaften)

Preisstand: 01.01.2025

 

Allgemeiner Gewerbetarif Strombruttonetto
Jahresabnahme ab 10.001 bis 100.000 kWh
Arbeitspreisin Cent pro Kilowattstunde (kWh)34,01 ct28,58 ct
Grundpreisin Euro pro Jahr166,60 €140,00 €

 

Gewerbekunden, die wider Erwarten weniger als 10.000 kWh Strom p. a. abnehmen, werden automatisch zu den entsprechenden Preisen für Haushalts- und Kleingewerbekunden abgerechnet. Im Detail bedeutet das für Sie: 

  • Gewählter Tarif: Allgemeiner Gewerbetarif, Jahresverbrauch: bis 10.000 kWh → abzurechnender Tarif: Grundversorgung Strom bzw. NOMstrom (SV Haushalte/Kleingewerbe) 


Hinweise zur Abrechnung:

Der Strompreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. 

Die genannten Preise enthalten die momentan gesetzlich vorgegebenen Steuern und Abgaben sowie die Kosten für Netznutzung, Messung und Abrechnung. Wissenswertes zur Preiszusammensetzung ist im Internet unter www.stadtwerke-northeim.de veröffentlicht. Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kann auf Wunsch des Anschlussnutzers der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn weiterhin ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet ist. Sollte der Messstellenbetrieb in Niederspannung nicht durch die SWN Stadtwerke Northeim GmbH als örtlicher Verteilnetzbetreiber und gMSB, sondern durch Dritte erbracht werden, dann beträgt der Grundpreis brutto 149,23 €/Jahr bzw. netto 125,40 €/Jahr. 

Die in den Bruttopreisen berücksichtigte Umsatzsteuer (MwSt.) beträgt 19 %. 

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen. 

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Dokumente zum Herunterladen

Weitere wichtige Dateien sind in unserem Downloadcenter abrufbar. 

Vetriebsteam für Geschäftskunden

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