Strompreise | Region
Produktinformationen Wärmestrom regional
NOMstrom | Wärmepumpe
Liefergebiet: außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Northeim (regional)
| brutto | brutto | ||
|---|---|---|---|
| Eintarifzähler | |||
| Arbeitspreis | in Cent pro Kilowattstunde (kWh) | 26,00 ct | 21,85 ct |
| Grundpreis | in Euro pro Jahr | 119,00 € | 100,00 € |
| Zweitarifzähler | |||
| Arbeitspreis HT | in Cent pro Kilowattstunde (kWh) | 27,17 ct | 22,83 ct |
| Arbeitspreis NT | in Cent pro Kilowattstunde (kWh) | 23,95 ct | 20,13 ct |
| Grundpreis | in Euro pro Jahr | 119,00 € | 100,00 € |
Erläuterung HT / NT:
Hauptzeit (HT): Mo bis Fr -> 08:00 bis 20:00 Uhr | Nebenzeit (NT): Mo bis Fr -> 20:00 - 08.00 Uhr, Sa + So -> 24h
Voraussetzungen für den Tarif:
Voraussetzung für die Belieferung mit Heizstrom nach diesem Vertrag ist, dass eine fest angeschlossene, unterbrechbare Anlage zur elektrischen Raumheizung bzw. Warmwasseraufbereitung mit Speicher gemäß den jeweils geltenden Anschlussbedingungen des örtlich zuständigen Netzbetreibers installiert ist. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass der Heizstromverbrauch in der Kundenanlage durch einen Niederspannungs-Doppeltarifzähler (Wärmepumpe) bzw. einen Niederspannungs-Eintarifzähler (Nachtspeicherheizung) gemessen wird, ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Unterbrechungs- bzw. Freigabezeiten installiert ist und die Messung des Heizstromverbrauches separat vom Haushaltsstromverbrauch erfolgt. Für die Festlegung bzw. der Änderung der Schwachlast- bzw. Niedertarifzeiten sowie der Sperr- bzw. Freigabezeiten ist ausschließlich der örtliche Netzbetreiber verantwortlich.
Allgemeine Hinweise und Erläuterungen zur Ermittlung der Energiekosten
Der Strompreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen.
Die Preisangaben beinhalten in der Regel alle momentan gesetzlich vorgegebenen Steuern, Umlagen und Abgaben sowie die Kosten für Netznutzung, Messung und Abrechnung. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) von derzeit 19 % enthalten.
Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen.
Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
| brutto | brutto | ||
|---|---|---|---|
| Eintarifzähler | |||
| Arbeitspreis | in Cent pro Kilowattstunde (kWh) | 22,71 ct | 19,08 ct |
| Grundpreis | in Euro pro Jahr | 119,00 € | 100,00 € |
| Zweitarifzähler | |||
| Arbeitspreis HT | in Cent pro Kilowattstunde (kWh) | 23,87 ct | 20,06 ct |
| Arbeitspreis NT | in Cent pro Kilowattstunde (kWh) | 20,66 ct | 17,36 ct |
| Grundpreis | in Euro pro Jahr | 119,00 € | 100,00 € |
Erläuterung HT / NT:
Hauptzeit (HT): Mo bis Fr -> 08:00 bis 20:00 Uhr | Nebenzeit (NT): Mo bis Fr -> 20:00 - 08.00 Uhr, Sa + So -> 24h
Voraussetzungen für den Tarif:
Voraussetzung für die Belieferung mit Heizstrom nach diesem Vertrag ist, dass eine fest angeschlossene, unterbrechbare Anlage zur elektrischen Raumheizung bzw. Warmwasseraufbereitung mit Speicher gemäß den jeweils geltenden Anschlussbedingungen des örtlich zuständigen Netzbetreibers installiert ist. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass der Heizstromverbrauch in der Kundenanlage durch einen Niederspannungs-Doppeltarifzähler (Wärmepumpe) bzw. einen Niederspannungs-Eintarifzähler (Nachtspeicherheizung) gemessen wird, ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Unterbrechungs- bzw. Freigabezeiten installiert ist und die Messung des Heizstromverbrauches separat vom Haushaltsstromverbrauch erfolgt. Für die Festlegung bzw. der Änderung der Schwachlast- bzw. Niedertarifzeiten sowie der Sperr- bzw. Freigabezeiten ist ausschließlich der örtliche Netzbetreiber verantwortlich.
Allgemeine Hinweise und Erläuterungen zur Ermittlung der Energiekosten
Der Strompreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen.
Die Preisangaben beinhalten in der Regel alle momentan gesetzlich vorgegebenen Steuern, Umlagen und Abgaben sowie die Kosten für Netznutzung, Messung und Abrechnung. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) von derzeit 19 % enthalten.
Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen.
Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.