Update [ 28.11.2023 | 15:00 Uhr ]
Gemäß einer Entscheidung der Bundesregierung ist die finanzielle Entlastung von Haushalten und Unternehmen durch die Energiepreisbremsen befristet bis 31. Dezember 2023. Demnach werden die staatlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme entgegen einer gegenteiligen Ankündigung nun doch nicht ins Jahr 2024 verlängert. Das teilte Bundeskanzler Scholz am 28. November 2023 im Rahmen einer Regierungserklärung im Bundestag mit.
Zuvor noch im Herbst wollte die Bundesregierung die Energiepreisbremsen über das Jahresende 2023 hinaus verlängern. Im November 2023 ließ ein Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch erhebliche Zweifel aufkommen, ob der für die Preisbremsen reaktivierte Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der damaligen Ausgestaltung überhaupt verfassungskonform war. In der Folge wurde der Fonds aufgelöst. Die Preisbremsen-Verlängerung wurde fallengelassen.
Update [ 18.11.2022 | 10:00 Uhr ]
Aufgrund der Energiekrise müssen auch wir als Stadtwerke Northeim die Preise für Gas und Strom zum 01.01.2023 deutlich erhöhen.
Wichtig: Die von der Bundesregierung angekündigten Preisbremsen sind in unseren jetzt angekündigten Preisen noch nicht berücksichtigt!
Konkrete Vorgaben zur Begrenzung der Energiepreise durch die Bundesregierung liegen aktuell jedoch nicht vor, so dass die SWN etwaige Entlastungen gegenwärtig noch nicht berücksichtigen konnten. Sobald aber die durch die Bundesregierung ausgearbeiteten Preisbremsen in Kraft getreten sind, gelten die als „Preisdeckel“ verkündeten Werte nach den vom Gesetzgeber festgelegten Regeln. Das parlamentarische Verfahren hierfür soll im Dezember abgeschlossen werden.
Selbstverständlich werden die Vorgaben zur finanziellen Entlastung der Verbraucher von den Stadtwerken Northeim 1:1 an ihre Kunden weitergegeben. Demgemäß werden die nun fristgemäß bekannt gegebenen Preise voraussichtlich nicht in voller Höhe bei den Kunden ankommen.
Alle Strom- und Gaskunden von den Stadtwerken Northeim erhalten in den kommenden Tagen zunächst die Preisänderungsschreiben mit den regulären neuen Tarifen.
Die Anpassung der Abschläge erfolgt wie gewohnt automatisiert im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung 2022, die Kunden der Stadtwerke Northeim voraussichtlich Ende Januar 2023 erhalten. Die Preise aufgrund der Preisdeckel werden darin berücksichtigt.
Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da!
Update [ 26.10.2022 | 10:00 Uhr ]
Das Bundeskabinett hat am 30. September und damit sehr kurzfristig vor deren Inkrafttreten beschlossen, dass die Gasbeschaffungsumlage auf Basis des Paragraphen 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) - oft auch nur Gasumlage genannt - in Höhe von netto 2,419 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) nicht erhoben wird. Zwischenzeitlich wurde darüber hinaus gesetzlich geregelt, die Umsatzsteuer für die Lieferung von Gas temporär von 19 auf 7 Prozent zu senken. Die Absenkung ist nach derzeitigen Erkenntnissen begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.
Aus vorgenannten Gründen haben die Stadtwerke Northeim (SWN) die Änderung ihrer Gaspreise rückwirkend korrigiert.
Update [ 05.10.2022 | 15:00 Uhr ]
Angesichts der stark steigenden Energiepreise wurde am 29.09.2022 von der Bundesregierung ein Milliarden Euro schweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht:
Bitte beachten Sie: Die von der Bundesregierung angekündigten Entlastungen („Gaspreisbremse“) sind bei unseren Erdgaspreisen derzeit noch nicht berücksichtigt. Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, geben wir sie schnellstmöglich und in vollem Umfang an Sie weiter.
Update [ 23.08.2022 | 12:00 Uhr ]
Zwei neue Umlagen machen eine Preisanpassung erforderlich.
Zum Oktober 2022 erstmals wirksam werden die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde (netto, ohne MwSt.) sowie die Gasspeicherumlage (netto 0,059 ct/kWh). Erhoben werden diese beiden Umlagen von allen Gaskunden – quasi alle Haushaltskunden und Unternehmen, die mit Gas beliefert werden, müssen die Umlagen zahlen.
Bedeutungsvoll für Kunden der Stadtwerke Northeim (SWN) ist, dass derzeit ausschließlich die beiden neuen staatlich hergeleiteten Umlagen zuzüglich der Umsatzsteuer weitergegeben werden. Damit unterscheiden sich die SWN von anderen Gaslieferanten in der Region.
Die Arbeitspreise im Grundversorgungstarif und bei den NOMgas-Produkten erhöhen sich zum 1. Oktober 2022 jeweils um 2,478 ct/kWh netto. Die Grundpreise bleiben unverändert.
Beispielrechnungen zufolge bedeuten die Umlagen für einen Singlehaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden schon ohne Mehrwertsteuer monatliche Zusatzkosten von rund 10 Euro. Ein Musterhaushalt im Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden werde mit rund 41 Euro im Monat mehr belastet. Hinzu kommt jeweils die geltende Mehrwertsteuer.
Die ausführliche Presse-Information zu diesem Thema lesen Sie hier.
Update [ 15.08.2022 | 14:00 Uhr ]
Auf Weisung der Bundesregierung gab das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlicher am 15.08.2022 erstmalig die Höhe der Gasbeschaffungsumlage bzw. Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) bekannt:
Laut THE-Mitteilung wird die sogenannte Gasumlage vom 1. Oktober 2022 an zunächst bei 2,419 ct/kWh (netto, ohne MwSt.) liegen. Alle Privatkunden und Unternehmen, die Gas verbrauchen, sind von der staatlich induzierten Umlage betroffen. Über das weitere Vorgehen und die Auswirkungen für ihre Kunden werden die Stadtwerke Northeim zeitnah entscheiden.
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