Am dem 6. Juni 2025 gilt deutschlandweit der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Dies bedeutet, dass der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss.
Die neue Regelung wurde durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt, damit wurde wiederum eine EU-Richtlinie umsetzt.
Die Stadtwerke Northeim haben für Sie die wichtigsten Informationen zu der neuen gesetzlichen Vorgabe zusammengefasst. Kurz und konkret erklären wir, was alle Kunden in Zukunft bei An-, Ab- und Ummeldungen ihrer Energieverträge beachten sollten, damit zum Beispiel der Umzug und der Wechsel der Abnahmestelle problemlos funktioniert.
Besonders bedeutungsvoll im Zusammenhang mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel:
Die vertraglichen Kündigungsfristen und vereinbarte Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin gültig.
Wenn Sie zum Beispiel einen Energievertrag zu günstigeren Konditionen als die Grundversorgung und mit einer bestimmten Laufzeit vereinbart haben, kann dieser Vertrag grundsätzlich auch nicht einfach von heute auf morgen gekündigt werden.
Endverbraucher können somit auch künftig in der Regel nicht innerhalb von 24 Stunden einen Anbieterwechsel vollziehen. Maßgebend bleiben weiterhin die jeweiligen Bedingungen.
Die neuen Regeln betreffen die technischen Abläufe bei allen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland. Wenn Sie sich für einen neuen Energielieferanten entscheiden, müssen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen.
Mit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Technisch sind An-, Ab- und Ummeldungen ihrer Energieverträge dann nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich.
Das Gesetz und die damit verbundenen technischen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu. Somit können unsere Mitarbeitenden für betroffene Kunden keinesfalls Ausnahmen machen!
Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Datum. Ob Sie ein- oder ausziehen – die Fristen unterscheiden sich nicht.
Wenn Sie Ihren Auszug nicht fristgerecht melden, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Umzug. In diesem Fall bleiben Sie weiterhin für den Energieverbrauch in Ihrer alten Wohnung verantwortlich – auch wenn bereits jemand anderes dort wohnt.
Gut zu wissen: Ihren Zählerstand können Sie uns einfach nach der Schlüsselübergabe mitteilen.
Zum Thema 24h-Lieferantenwechsel haben wir für Sie wichtige Ratschläge, um einen reibungslosen Ablauf der An-, Ab und Ummeldung Ihrer Energielieferung zu gewährleisten:
Für den Wechselprozess ist künftig die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) notwendig.
Unser Tipp dazu: Seien Sie an der Haustür oder am Telefon immer achtsam. Die Weitergabe der 11-stelligen MaLo-ID und von persönlichen Daten und der Kontonummer sollte immer mit großer Vorsicht erfolgen. Dubiose Werber könnten mit diesen Daten einen vom Kunden ungewollten Vertragswechsel einleiten.
Vor allem Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen und private Vermieter sollten ihre Mieter über die neuen Regelungen informieren. Denn eine rechtzeitige Meldung des Ein- und Auszugs ist besonders wichtig, damit für alle Beteiligten keine unnötigen Kosten entstehen.
Hilfreich ist, wenn die 11-stellige Marktlokationsnummer (MaLo-ID) in den Wohnungsunterlagen aufgeführt ist, insbesondere wenn Mieter elbst für die Anmeldung der Energieversorgung verantwortlich sind.
Die MaLo-ID ist in der Regel auch auf der letzten Energierechnung des Vormieters angegeben.
Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich über Ihren Umzug, idealerweise 14 Tage im Voraus.
Unser Tipp: Sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet oder Ihre Kündigung erfolgt ist, sollten Sie die Mitteilung an uns vornehmen. Eine frühzeitige Meldung stellt sicher, dass Ihr Vertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen.
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir stets folgende vollständigen Informationen:
Wichtig: Bei unvollständigen An- oder Abmeldungen/Kündigungen kann sich die weitere Abwicklung und Bearbeitung verzögern.
Sollte Ihr Einzug oder Auszug nicht rechtzeitig gemeldet werden, kann die Anmeldung oder Kündigung nicht fristgerecht erfolgen.
Beim Auszug bedeutet dies, dass Sie weiterhin bis zur Beendigung des Vertrages für die Stromkosten verantwortlich sind, was bedeutet, dass weiterhin Kosten für die Zählergrundgebühren anfallen. Diese Grundgebühr zahlen Sie, solange Sie für diesen Zähler angemeldet sind. Eine rechtzeitige Meldung schützt Sie vor solchen Problemen.
Am Tag der Übergabe, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe, bitten wir Sie, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Hierfür empfehlen wir die Verwendung eines Übergabeprotokolls, welches auch als Nachweis dient.
Nein, der Nachmieter kann sich selbst für die Energieversorgung anmelden. Meldet er sich nicht an, wird der Eigentümer oder Vermieter automatisch angemeldet.
Ja, sofern der Mieter seine Zustimmung erteilt hat. Für die Grundversorgung besteht eine Meldepflicht bei Ein- und Auszug. Mit der Zustimmung des Mieters kann der Vermieter den Mieter für die Energielieferung registrieren. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf der An- und Abmeldung.
Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll hilft hier weiter.
Diese Angelegenheit muss zwischen den beiden Mietparteien geregelt werden. Für den Energieversorger ist derjenige für die Kosten verantwortlich, der auf der Marktlokationsnummer angemeldet ist. Meldet sich der Vormieter nicht rechtzeitig ab, bleibt er der rechtsgültige Vertragspartner.
Falls eine Zählerverwechslung festgestellt wird, kann die Ummeldung lediglich für die Zukunft vorgenommen werden. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich. Der Gesetzgeber sieht hierbei keine Kulanz vor.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie unsere Untersützung?
Unser Kundenservice-Team ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 05551 6005-555 und persönlich im Kundenzentrum Am Mühlenanger 1 in Northeim zu erreichen.
Oder teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich mit:
Eine Beratung bieten die Stadtwerke Northeim zudem in ihrem SWN-Servicepunkt im Bürgerbüro der Stadt Northeim (Am Münster 9-11 in der Fußgängerzone) an. Zu beachten ist, dass der SWN-Servicepunkt abweichende Öffnungszeiten hat.
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