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Erdgas FAQ

Einige Anfragen von unseren Kunden wiederholen sich in regelmäßigen Abständen. Wir haben für Sie an dieser Stelle die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Erdgas zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, rufen Sie uns unter der Telefonnummer (05551) 6005-0 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Wie werde ich von Ihnen informiert, falls sich die Preise der Stadtwerke Northeim verändern?

Selbstverständlich werden Sie von uns per Brief über die Preisänderungen informiert. Zusätzlich werden die neuen Preise in der Presse bekanntgegeben und im Internet aktualisiert.

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Wie erfolgt bei einer Preisänderung der Stadtwerke Northeim die Abgrenzung in der Rechnung?

Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise geändert oder findet ein Kundenwechsel statt, so werden der Grundpreis und der Erdgasverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet. Hierbei werden die Gradtagszahlen des Deutschen Wetterdienstes zu Grunde gelegt.

Selbstverständlich kann dies auch durch eine eigene Ablesung erfolgen. Teilen Sie uns dann einfach zum Stichtag den entsprechenden Zählerstand mit.

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Welcher Tarif ist für mich der richtige?

Die Wahl des richtigen Tarifes hängt maßgeblich mit Ihren persönlichen Verbrauchsverhältnissen zusammen. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden in der Grundversorgung als Serviceleistung die so genannte Bestabrechnung. Damit wird der Erdgasverbrauch automatisch nach dem jeweils preisgünstigsten Tarif abgerechnet.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice informieren und beraten Sie gerne.

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Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Gastarif zusammen?

Der Gastarif setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Verrechnungspreis zusammen. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede von Ihnen abgenommene Kilowattstunde Gas. Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen und von Ihnen zusätzlich veranlassten Mess- u. Steuereinrichtungen.

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Sind alle anfallenden Steuern und Abgaben im Bruttopreis enthalten?

Ja, der Bruttopreis enthält die Erdgassteuer und die derzeitig aktuelle Mehrwertsteuer.

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Warum zählt der Gaszähler in Kubikmeter, die Abrechnung erfolgt aber in Kilowattstunden?

Ihr Gasverbrauch wird nach der im Gas enthaltenen Wärmemenge ermittelt und abgerechnet. Da die mit dem Gas bezogene Wärmemenge nicht direkt gemessen werden kann, wird sie aus der verbrauchten Gasmenge und einem Umrechnungsfaktor ermittelt. Der Umrechnungsfaktor, der die Wärmemenge in Kilowattstunden je Kubikmeter im Betriebszustand angibt, wird dabei nach technischen Vorschriften aus dem Brennwert des Gases und den Anschlussverhältnissen errechnet. Schwankungen dieser Werte, die größtenteils Naturbedingt sind, werden dabei berücksichtigt.

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Wie und warum ist der Erdgaspreis an den Ölpreis gebunden?

Die Ölpreisbindung ist die fest definierte, ungefähr um sechs Monate verzögerte Kopplung des Erdgaspreises an den Ölpreis. Die Ölpreisbindung ist marktgerecht, weil Erdgas und Heizöl im Wettbewerb zueinander stehen. Lieferverträge mit einer Ölpreisbindungsklausel bieten den deutschen Importeuren mehr Sicherheit für die Bezüge. Andererseits sind durch die Ölpreisbindung die hohen Investitionen der Förderländer in die Erdgasförderung auch mehr abgesichert. Die Ölpreisbindung garantiert dem Importland wettbewerbsfähige Preise. Im Gegenzug verlangt der Produzent, der sich zu langfristigen Lieferungen verpflichtet, dass der Preis dem sich aus der Konkurrenzsituation ergebenden Marktwert entspricht. Die Ölpreisbindung ist zudem keine Einbahnstraße nach oben. So sind die Gaspreise zwischen 1985 und 2002 um rund 3 Prozent gesunken. Die Ölpreisbindung verhindert vielmehr, dass die (ausländischen) Ergasproduzenten bei sinkenden Ölpreisen ihre Marktmacht ausspielen und die Gaspreise hoch halten können, denn wenn die Ölpreise sinken, sinken mit Verzögerung auch die Gaspreise.

Auch auf Märkten, auf denen es keine Ölpreisbindung gibt - in den USA und Großbritannien etwa - folgen die Gaspreise den Ölpreisen, allerdings mit viel stärkeren und schnelleren Ausschlägen. Die Gaspreise auf den dortigen Spotmärkten sind aktuell kräftig angestiegen. Es gibt also einen Marktzusammenhang zwischen beiden Energien, ob sie das in Verträgen festschreiben oder nicht. Entscheidend für die Preisentwicklung beim Erdgas ist allerdings die Angebotspolitik der großen Produzenten Russland und Norwegen, die gleichzeitig Ölproduzenten sind.

Die Ölpreisbindung ist unter Umständen in Ländern verzichtbar, wo es nennenswerte eigene Erdgasvorkommen gibt. Deutschland hingegen ist ein klassisches Importland, welches sein Erdgas zu über 85 Prozent aus dem Ausland bezieht. Für Deutschland leistet die Ölpreisbindung daher nach wie vor gute Dienste bei der Sicherstellung eines - im Verhältnis zu anderen Energieträgern - langfristig stabilen Preisniveaus.

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Ist Erdgas giftig?

Nein, Erdgas ist ungiftig. Das Einatmen ist völlig ungefährlich. Früher wurde so genanntes Stadtgas verwendet. Dieses war giftig und führte zu dem allgemeinen Vorurteil, dass Gas generell gesundheitsschädlich ist.

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Wann kann Erdgas explodieren?

Nur in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Luft (Sauerstoff) kann Erdgas explodieren. Der kritische Bereich liegt dann vor, wenn in einem geschlossenen Raum Erdgas mit einem Anteil von rund 5 bis 15 Prozent in der Umgebungsluft vermischt ist.

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Wenn ich Erdgasgeruch wahrnehme, besteht dann schon Gefahr?

Normalerweise nicht. Alle Gasversorgungsunternehmen setzen dem von Natur aus geruchlosen Erdgas einen penetranten Duftstoff bei, der auch bei kleiner Konzentrationen bereits wahrnehmbar ist. Bei einem undichten Gasofen beispielsweise stinkt es in der Küche schon nach wenigen Minuten schrecklich, obwohl die Konzentration in der Raumluft noch unterhalb von 0,5 Prozent liegt. Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Geruchskarte zur Verfügung, damit man sich den Gasgeruch "merken" kann.

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Was muss ich tun, wenn ich Gas rieche?

Sie sollten möglichst Fenster und Türen weit öffnen und den Raum anschließend sofort verlassen. Vermeiden Sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Betätigen Sie keine Lichtschalter, ziehen Sie keine Stecker und verlassen Sie das Haus, um von außerhalb ihre Stadtwerke Northeim oder die Feuerwehr anzurufen.

Telefonieren Sie sicherheitshalber nicht aus Ihren eigenen vier Wänden heraus und benutzen Sie ein Handy nur außerhalb.

Unseren 24-Stunden-Notdienst erreichen Sie jederzeit unter der Telefonnummer (0 55 51) 60 05 - 0

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Was ist, wenn der Gasgeruch vor dem Haus wahrgenommen wird?

Erdgas an der freien Luft ist zwar nicht ungefährlich, weil es durch Funken entzündet werden kann. Dann aber brennt es und kann nicht explodieren. Wenn auf offener Straße Gas in Brand gerät: Nicht löschen! Solange es brennt, kann es sich nicht mehr im Untergrund verteilen. Benachrichtigen Sie die Feuerwehr und verständigen Sie Ihr Gasversorgungsunternehmen!

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Sind die Absperrvorrichtungen ausreichend gegen Feuer gesichert?

Jeder Absperrhahn muss mindestens 30 Minuten lang einem Feuer widerstehen können. Sollte er danach undicht werden, so besteht keine direkte Explosionsgefahr. Der wahrscheinlichste Fall: Die Absperreinrichtung wird durch Brandeinwirkung von mehr als 30 Minuten undicht. Dann kann Erdgas austreten und in Brand geraten. Brennendes Gas kann nicht explodieren.

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Kann mein Gasheizgerät ausgehen und strömt dann Gas aus?

Seit einigen Jahren muss vor jedem Gasgerät eine sogenannte Mangelsicherung eingebaut werden. Geht die Flamme aus, so wird die Gaszufuhr automatisch unterbrochen. Früher erfolgte dies mechanisch, heute meist elektronisch.

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Was ist die häufigste Ursache für Gasunglücke?

Zu über 95 Prozent passieren Gasunglücke wegen Leichtsinns, wegen Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Leichtsinn ist es, die Gasleitung unter der Kellerdecke als Aufhängung für Gegenstände aller Art zu benutzen. Fahrlässig ist es, wissentlich monatelang mit undichten Gasanlagen zu leben oder selbst Gasleitungen/Anlagen reparieren zu wollen. Vorsätzlich sind Manipulationen an Anlagen, sei es, um Gas zu stehlen oder in selbstmörderischer Absicht. Andere Ursachen sind meist Bauarbeiten, bei denen Leitungen beschädigt werden.

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Muss ich eine Gasanlage extra versichern?

Nein! Die Versicherer wissen, wie gering das Risiko ist, das von Gasanlagen ausgehen kann, und erheben keine zusätzlichen Prämien. Alleine das ist schon Beweis für viele, dass Gasanlagen nicht gefährlich sind.

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Auf welche vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen muss ich im Zusammenhang mit Gasanlagen achten?

Vor allem: Eine ständige Be- und Entlüftung der Räume, in denen Gasanlagen stehen. Erdgas ist leichter als Luft und sucht sich immer einen Weg ins Freie. Kellerräume mit Gasanlagen sollen immer einen Abzug nach außen unmittelbar unter der Kellerdecke haben. Am besten lässt man bei Neuanlagen die Gaszähler unter einem Kellerfenster aufhängen und sorgt über dem Gasherd für entsprechenden Luftabzug, z.B. durch eine Dunsthaube mit Außenkamin.

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Darf ich einen Gaszählraum abschließen, um unbefugtes Betreten zu verhindern?

Ja, aber Sie dürfen die Tür zu einem Gaszählerraum nicht mit Möbeln, Sperrmüll o. ä. zustellen.

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Wie oft und von wem sollten Anlagen überprüft werden?

Lassen Sie Ihre Anlage durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten. Fragen Sie uns oder Ihren Gas-Installateur nach dem "Sicherheits-Check für Gasanlagen" dem Erdgassicherheitscheck.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt Gas-Check.

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Wo erhalte ich bei den Stadtwerken Northeim schnell Hilfe?

Unser Entstördienst ist für Sie 24 Stunden an sieben Tage die Woche für Sie da. Rufen Sie einfach an: 24-h Entstördienst-Hotline: (0 55 51) 60 05 - 0.

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Service

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Kundenservice stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Fragen schreiben Sie uns eine oder rufen Sie uns an.

Telefon:
(0 55 51) 60 05 -520
(0 55 51) 60 05 -530
(0 55 51) 60 05 -540
(0 55 51) 60 05 -550

Fax:
(0 55 51) 60 05 - 590