Gesetzliche Änderung in der Energieversorgung
Die gesetzlichen Vorschriften zur Versorgung und Anbindung von Letztverbrauchern der Strom– und Gasversorgung haben sich geändert.
Die bisher gültigen Verordnungen AVBElt und AVBGasV wurden zum 8. November 2006 durch vier neue Verordnungen abgelöst:
Dies sind die StromGVV und die GasGVV für den Grundversorger und die NAV und die NDAV für den Netzbetreiber.
