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Adieu, alter Heizkessel!

Umstellprämie - Logo

Austausch Heizkessel

Sie heizen noch nicht mit Erdgas und planen die Modernisierung Ihrer alten Heizungsanlage? Dann haben wir ein tolles Angebot für Sie!

Wir zahlen Ihnen auch weiterhin eine Prämie, wenn Sie innerhalb unseres Erdgasliefergebietes Ihre bisherige Heizungsanlage von einem anderen Energieträger auf Erdgas umstellen.

Laufzeit unserres Förderprogramms:
bis 31. Dezember 2013

Die Umstellprämie beträgt zwischen 300,00 Euro und 850,00 Euro. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Leistung der neuen Erdgasheizungsanlage.

Ihre Checkliste für die Erfüllung der Voraussetzungen

  • Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Ein Antrag muss vor Ablauf des Förderprogramms bei der SWN eingegangen sein. 
  • Umstellung der bestehenden Heizungsanlage von einem anderen Energieträger auf Erdgas, wie z. B. von Heizöl, Flüssiggas, feste Brennstoffe (Kohle, Holz) bzw. von einer Elektrospeicherheizung.
  • Die Umstellung auf Erdgas und die Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage muss im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 vorgenommen worden sein. 
  • Die Erdgasbelieferung für die umgestellte Anlage muss bis zum 31.12.2013 erstmalig aufgenommen werden. Für die Dauer von mindestens 24 Monaten ist ein Erdgas-Liefervertrag mit der SWN abzuschließen. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Liefervertrages, beispielsweise durch Wechsel des Erdgaslieferanten, kann eine Rückzahlung des Zuschusses in voller Höhe verlangt werden. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt einmalig nach Beginn der Belieferung mit Erdgas.
  • Das Grundstück liegt innerhalb des Erdgasliefergebietes der SWN an einer bereits vorhandenen Erdgasleitung. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Netzbetrieb der Stadtwerke Northeim.
  • Bei Neubauten bzw. der Modernisierung bestehender Erdgasheizungen wird keine Umstellprämie gezahlt.

 


Download Umstellprämie

Informationen und Förderantrag

Kontakt | Energieberater (Gas/Wasser)

Bei Fragen schreiben Sie uns eine oder rufen Sie uns an.

Für ein persönliches Gespräch steht Ihnen unser Experte gerne zur Verfügung:

Volker Schmidt

Tel. (0 55 51) 60 05 - 320