Unsere Informationen zum Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) wurde am 24.09.2010 vom Bundesrat verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im November 2010 sollen alle Marktpartner gleichermaßen am Energieeffizienzmarkt teilhaben und mit ihren Angeboten zur Marktentwicklung beitragen.
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten können Sie einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de geführten Anbieterliste sowie dort ebenfalls veröffentlichten Berichten zur Information der Marktteilnehmer entnehmen.
Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden-Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen, etc. erhalten können, finden Sie beispielsweise auf folgenden Internetseiten:
- www.ganz-einfach-energiesparen.de
- www.energieeffizienz-online.info
- www.initiative-energieeffizienz.de
- www.zukunft-haus.info
Zudem steht Ihnen unsere Energieberatung bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

