Esatzversorgung Strom
In den Stromnetzgebieten, in dem die SWN Stadtwerke Northeim GmbH Grundversorger sind, stellen wir den Kunden der Niederspannungsebene elektrische Energie als Ersatzversorgung bereit, wenn:
- vom Anschlussnutzer elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromliefervertrages bezogen wird oder
- der Stromlieferant keine elektrische Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert.
Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach deren Beginn.
Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz sowie den Ergänzenden Bedingungen der SWN Stadtwerke Northeim GmbH.
In entsprechender Anwendung dieser Ersatzversorgungspflicht bieten wir für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung, die ohne Stromlieferungsvertrag elektrische Energie beziehen, darüber hinaus auch die Ersatzversorgung in Niederspannung/Mittelspannung an.
