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Strom FAQ

Einige Anfragen von unseren Kunden wiederholen sich in regelmäßigen Abständen. Wir haben für Sie an dieser Stelle die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Strom zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, rufen Sie uns unter der Telefonnummer (05551) 6005-0 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Eine Kilowattstunde (kWh) – was ist das?

Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Sie gibt an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt. Die Maßeinheit dafür ist Watt (W).

Elektrische Leistung: 1.000 Watt (W) = 1 Kilowatt (KW)

Elektrische Arbeit: 1.000 Watt (W) x Stunde (h) = 1 Kilowattstunde (kWh)

Vergleicht man damit die Menschliche Leistung würde man erkennen, dass die körperliche Leistung eines Menschen 40 Watt beträgt. Leistungssportler bringen es kurzfristig sogar auf 400 Watt (allerdings nur für 3 Minuten). Um Also eine Kilowattstunde elektrische Arbeit zu erzeugen, müsste ein Sportler seine Höchstleistung kontinuierlich 2,5 Stunden lang erbringen.

Mit einer Kilowattstunde können Sie z. B:

  • 15 Hemden bügeln
  • 70 Tassen Kaffee kochen
  • sieben Stunden fernsehen
  • zwei Tage lang einen 300-Liter-Kühlschrank nutzen
  • einen Hefekuchen backen
  • ein Mittagessen für vier Personen kochen
  • eine Maschine Wäsche waschen
  • 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit elf Watt
  • 17 Stunden Licht einer Glühlampe mit 60 Watt
  • 40 Stunden lang mit dem CD-Player Musik hören

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Welcher Tarif ist für mich der Richtige?

Die Wahl des richtigen Tarifes hängt maßgeblich mit Ihren persönlichen Verbrauchsverhältnissen zusammen. Für Privathaushalte und Wirtschaft, in Sachen Energie und Wasser haben wir das passende Angebot. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice informieren und beraten Sie gerne.

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Haben Sie Preisvergleiche zu anderen Anbietern?

Der Markt ist so stark in Bewegung, dass sich auch die Preise anderer Anbieter verändern. Preisinformationen von anderen Stromanbietern fragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern nach oder informieren Sie sich im Internet.

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Werde ich von Ihnen informiert, falls sich die Preise der Stadtwerke Northeim verändern?

Selbstverständlich werden Sie von uns per Brief über die Preisänderungen informiert. Zusätzlich werden die neuen Preise in der Presse bekanntgegeben und im Internet aktualisiert.

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Wie erfolgt bei einer Preisänderung der Stadtwerke Northeim die Abgrenzung in der Rechnung?

Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Leistungs-, Verrechnungs- oder/und Arbeitspreise geändert oder findet ein Kundenwechsel statt, so werden die Jahresleistungs- und Verrechnungspreise und der Elektrizitätsverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet.

Bei der Aufteilung des Stromverbrauchs werden jahreszeitliche Versorgungsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt.

Entsprechendes gilt bei der Änderung der Stromsteuer, der Konzessionsabgabe und des Umsatzsteuersatzes.

Selbstverständlich kann dies auch durch eine eigene Ablesung erfolgen. Teilen Sie uns dann einfach zum Stichtag den entsprechenden Zählerstand mit.

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Welchen Service bieten Sie im Vergleich zu den Billiganbietern?

  • Kundennähe (wir sind für Sie da)
  • Persönliche Beratung in unseren
    Kundenzentrum Am Mühlenanger 1 in Northeim
  • Unser Entstörungsdienst ist 24 Stunden 7 Tage in der Woche für Sie da!
  • Förderprogramm bei Heizungsmodernisierung auf Erdgas
  • Als starker Partner vor Ort sind wir eng mit Northeim und den Menschen, die hier leben, verbunden. Daher sind wir nicht nur für unsere Leistung als Rundumversorger bekannt. Lokales Engagement im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich ist für uns selbstverständlich.
  • SWN sichert Arbeitsplätze, bildet junge Leute aus und vergibt Aufträge soweit möglich an die heimische Wirtschaft.

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Warum lohnt sich wechseln nicht?

Bei der Auswahl des Stromlieferanten sollte nicht ausschließlich der Preis entscheiden, sondern auch die anderen Aspekte des Versorgers betrachtet werden.

So haben wir immer Ansprechpartner vor Ort, kommen zur Energieberatung auch zu Ihnen nach Hause und unterstützen aktiv das Energiesparen.

Ein Teil unseres Stromes wird nach dem umweltfreundlichen Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung produziert, auch wird in unser Netz Strom aus photovoltaischen Anlagen eingespeist.

Durch die Förderung von regenerativen Energien tragen wir dazu bei, den CO2-Ausstoss in Northeim zu verringern.

Überschüsse aus unserem Unternehmen kommen der Stadt Northeim zu Gute, die zu 100 Prozent Anteilseigner ist. Durch den Verzicht auf einen Wechsel sichern Sie Arbeits- und Ausbildungsplätze in Northeim.

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Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Stromtarif zusammen?

Der Stromtarif setzt sich aus dem Arbeitspreis, dem Leistungspreis und dem Verrechnungspreis zusammen.

Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede von Ihnen abgenommene Kilowattstunde Strom.

Der Leistungspreis ist das Entgelt für die Bereitstellung bzw. Inanspruchnahme von elektrischer Leistung gemessen in Kilowatt (KW). In den meisten unserer Tarifen ist der Leistungspreis bereits im Arbeitspreis enthalten.

Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen und von Ihnen zusätzlich veranlassten Mess- u. Steuereinrichtungen.

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Sind alle anfallenden Steuern und Abgaben im Bruttopreis enthalten?

Ja, der Bruttopreis enthält u. a. die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz (StromStG), Konzessionsabgabe an die Stadt Northeim sowie die derzeitig gültige Mehrwertsteuer.

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

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Wie setzt sich der Strom zusammen?

Um Sie über unseren Energieträgermix zu informieren haben wir unter der Rubrik Stromkennzeichnung eine übersichtliche Grafik veröffentlicht. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Wer hilft bei Störungen?

In unserem Netz sind wir verantwortlich bis zu Ihrer Hausanschlusssicherung und für den Zähler. Unser Entstördienst ist für Sie 24 Stunden an sieben Tage die Woche da. Rufen Sie einfach an: 24-h Entstördienst-Hotline: (0 55 51) 60 05 – 0

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Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?

Der Netzbetreiber ist grundsätzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig. In der Kernstadt Northeim sind wir als Stadtwerke Northeim (SWN) Ihr Netzbetreiber.

Während der Netzbetreiber immer gleich bleibt, ist seit Öffnung des Energiemarktes der Stromversorger frei wählbar. Das heißt, auch Kunden die außerhalb unseres Netzbereiches wohnen, können von der SWN mit Strom versorgt werden.

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Wie oft und von wem sollten Anlagen überprüft werden?

Lassen Sie Ihre Anlage durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten. Fragen Sie uns oder Ihren Strom-Installateur nach dem E-Check.

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Wo erhalte ich bei den Northeimer Stadtwerken schnell Hilfe?

Unser Entstördienst ist für Sie 24 Stunden an sieben Tage die Woche da. Rufen Sie einfach an: 24-h Entstördienst-Hotline: (0 55 51) 60 05 – 0

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Wie hoch ist der Staatsanteil am Strompreis?

Der Staatsanteil stellt mit rund 40 Prozent den größten Anteil am derzeitigen Strompreis eines Haushaltes dar. Dazu zählen neben der Mehrwertsteuer die Stromsteuer, Abgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Konzessionsabgabe.

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Was versteht man unter Erneuerbare/regenerative Energien?

Als erneuerbare Energie wird Energie aus nachhaltigen Quellen wie Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie und Biomasse bezeichnet. Da sie nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind – sich also erneuern – werden sie auch regenerative Energien genannt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Diese liegen generell über dem Marktpreis. Die hieraus resultierenden Mehrkosten werden über den Strompreis von den Kunden getragen.

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Wer erhält die Konzessionsabgabe?

Die Konzessionsabgabe ist ein Nutzungsentgelt, das Stromnetzbetreiber an die Kommunen als Gegenleistung zur Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege für die Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zahlen.

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Was bedeutet die Abkürzung KWK?

Kraft-Wärme-Kopplung. Heizkraftwerke dieses Typs erzeugen sowohl Strom als auch Fernwärme und erreichen damit eine bessere Ausnutzung der eingesetzten Brennstoffe.

Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen in Deutschland gefördert. Die Betreiber begünstigter KWK-Anlagen erhalten bis zum Jahr 2010 einen gesetzlich festgelegten, degressiv gestalteten Zuschlag für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde KWK-Strom (der zeitgleich mit der Wärmeproduktion erzeugte Strom). Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine zusätzliche Minderung der Kohlendioxidemission im Bereich der Stromerzeugung erreicht werden. Das KWK-Gesetz trat am 1. April 2002 in Kraft.

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Kundenservice - Kontakt

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Kundenservice stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Fragen schreiben Sie uns bitte eine oder rufen Sie uns an.

Telefon:
(0 55 51) 60 05 - 555

Fax:
(0 55 51) 60 05 - 590