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Fragen und Antworten zur Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer

An dieser Stelle veröffentlichen wir die häufigsten Fragen zur Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer für das Legen von Wasserhausanschlüssen für den Zeitraum der Jahre 2000 bis 2008.

1. Warum wurde zwischenzeitlich (August 2000 bis Ende 2008) für die Erstellung eines Wasserhausanschlusses ein höherer Steuersatz berechnet?

Die Berechnung nach dem Regelsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent geht auf eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2000 zurück, auf die die Versorgungsunternehmen – wie auf alle anderen Steuerfragen – keinen Einfluss hatten.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie des Bundesfinanzhofes wurde jedoch entschieden, dass nicht nur die Lieferung von Wasser, sondern auch die Verlegung eines neuen Wasserhausanschlusses mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent in Ansatz zu bringen ist, wenn der Anschluss durch den Wasserversorger erstellt wurde - dies also als Nebenleistung zur Wasserlieferung gilt.


2. Wer darf mit einer Steuerrückzahlung rechnen?

Grundsätzlich alle Privatkunden, die für die Erstellung eines Wasserhausanschlusses eine mit 16 beziehungsweise 19 Prozent Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausgewiesene Rechnung von den Stadtwerken Northeim erhalten und bezahlt haben.

Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden (Unternehmen) hingegen konnten bereits die zu viel gezahlte Steuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Für diese Unternehmen war der hohe Umsatzsteuersatz somit ergebnisneutral.


3. Warum erhalte ich die Rückzahlung von den Stadtwerken?

Nach jetzt verbindlich vorliegenden Informationen der Finanzbehörden besteht aus steuerlicher Sicht keine Pflicht zur Korrektur, da die neue Rechtsprechung erst seit dem 1. Juli 2009 gültig ist.

Für die Northeimer Stadtwerke ist es als Ihr lokaler Energie- und Wasserdienstleister aber selbstverständlich, den Kunden die zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurückzuzahlen. Abschließend werden die Stadtwerke die Erstattungen beim Finanzamt geltend machen.

Wir übernehmen die Abwicklung der Rückzahlung somit als freiwillige Serviceleistung.


4. Ich bin betroffen. Wie erhalte ich das Geld?

Wir werden die anspruchsberechtigten Hausanschlusskunden ermitteln und diesen Kunden ein entsprechendes Antragsformular übersenden. Dieses wird benötigt, um die Auszahlung vorzunehmen.

Haben Sie das Haus (Anschlussobjekt) zwischenzeitlich verkauft oder sind Sie unter der Rechnungsadresse nicht mehr erreichbar? Dann würden Sie uns helfen, wenn Sie das Antragsformular auf diesen Internetseiten abrufen.

Sie können den Antrag direkt am Bildschirm ausfüllen, dann ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit der Rechnungskopie an uns senden:

SWN Stadtwerke Northeim GmbH
Am Mühlenanger 1
37154 Northeim


5. Wann kann ich mit der Auszahlung rechnen?

Wir arbeiten verstärkt an der Erstattung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuerbeträge. Gleichzeitig bitten wir betroffene Kunden um Verständnis, wenn die Erstattung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da die gesamte Maßnahme mit einem erheblichen Abwicklungsaufwand verbunden ist.


6. Ich bin Mieter. Betrifft mich die Steuerrückerstattung?

In der Regel nicht, da nur Eigentümer und damit der direkte Vertragspartner der Stadtwerke Northeim für eine Steuerrückzahlung infrage kommen.


7. Ich bin Bauherr und Grundstückseigentümer. Die Rechnung für den Wasserhausanschluss wurde aber an die Baufirma gestellt und auch von der Baufirma bezahlt (schlüsselfertiges Bauen). Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Betroffen ist nur der Vertragspartner, der den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses durch seine Unterschrift an die SWN Stadtwerke Northeim GmbH erteilt hat und auch die Rechnung erhalten und beglichen hat.


8. Ich habe das Grundstück inzwischen verkauft. Habe aber den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses gestellt und die Rechnung bezahlt. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Ja, da Sie seinerzeit Vertragspartner der Stadtwerke Northeim waren.


9. Ich habe das Grundstück geerbt. Der Anschluss wurde zu Lebzeiten des Erblassers hergestellt und bezahlt. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Die Rückerstattung kann mit Angabe der Rechnungsnummer und mit der Vorlage des Erbscheins beantragt werden.

10. Ich habe die Rechnung nicht mehr. Kann ich dennoch eine Rückerstattung bekommen?

Ja, wenn durch andere Merkmale zweifelsfrei feststellbar ist, dass Sie Vertragspartner der Stadtwerke Northeim waren.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

  • Die Umsatzsteuererstattung gilt nicht für die normale Lieferung von Wasser. Wie heute wurde auch in der Vergangenheit der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent berechnet.
  • Außerdem gilt die Rechtsprechung nur, wenn der Anschluss durch den Wasserversorger erstellt wurde - dies also als direkte Nebenleistung zur Wasserlieferung gilt. Wenn Sie Ihren Wasserhausanschluss oder auch Nebenleistungen am Hausanschluss durch ein privates Unternehmen haben erstellen lassen, ist eine Rückerstattung nicht möglich.
  • Ferner der Hinweis, dass die Stadtwerke seit Anfang dieses Jahres erbrachte Hausanschlussleistungen bereits nach dem vergünstigten Steuersatz abgerechnet haben.

 


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Antragsformular

 

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