Schrift vergrößern Schrift zurücksetzen Schrift verkleinern Schrift vergroessern

Umsatzsteuer für Wasserhausanschluss: Stadtwerke zahlen Geld zurück

Für Privatkunden, die sich zwischen August 2000 bis Ende 2008 von den Northeimer Stadtwerken (SWN) einen Wasserhausanschluss haben erstellen lassen, gibt es Geld zurück.

Grund dafür sind höchstrichterliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sowie des Bundesfinanzhofs (BFH), die einer Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000 widersprochen haben. Demnach ist nicht nur die Lieferung von Wasser, sondern auch die Verlegung eines neuen Wasserhausanschlusses mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent in Ansatz zu bringen. Die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000, wonach bei der Rechnungsstellung von Hausanschlüssen der volle Satz von 16 Prozent beziehungsweise ab 2007 dann 19 Prozent anzuwenden ist, wurde damit aufgehoben.

Nach verbindlich vorliegenden Informationen der Finanzbehörden besteht aus steuerlicher Sicht keine Pflicht zur Korrektur, da die neue Rechtsprechung erst seit dem 1. Juli 2009 gültig ist. Allen Wasserversorgern wurde seitens der Finanzbehörden lediglich freigestellt, ihren Kunden die zu viel gezahlte Steuer zu erstatten.

Für die Northeimer Stadtwerke - als Ihr lokaler Energie- und Wasserdienstleister - ist diese Rückzahlung jedoch selbstverständlich.

Davon profitieren werden insbesondere Privatkunden, die für die Erstellung eines Wasserhausanschlusses eine mit 16 beziehungsweise 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesene Rechnung von den Stadtwerken erhalten und bezahlt haben.

Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden – beispielsweise Unternehmen - hingegen konnten bereits die zu viel gezahlte Steuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Die Stadtwerke Northeim werden die anspruchsberechtigten Hausanschlusskunden ermitteln und ihnen ein entsprechendes Antragsformular übersenden. Dieses wird benötigt, um die Auszahlung vorzunehmen.

Die Northeimer Stadtwerke bitten betroffene Kunden um Verständnis, wenn die Erstattung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da die gesamte Maßnahme mit einem erheblichen Abwicklungsaufwand verbunden ist.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die häufigsten Fragen und unsere Antworten dazu.

 


Download

Antragsformular

 

Service

Bei Fragen schreiben Sie uns eine oder rufen Sie uns an.

Telefon:
(0 55 51) 60 05 - 0

Fax:
(0 55 51) 60 05 - 190