Thermisches Abrechnungsverfahren: Vom Kubikmeter zur Kilowattstunde
Aufgrund von EU-Vorgaben und einer bundesweiten Vereinheitlichung der Abrechnungsverfahren für Energie wird auch die SWN in diesem Jahr für alle Kunden die thermische Gasabrechnung in Kilowattstunden einführen. Sie löst die bisherige Abrechnung in Kubikmeter ab.
Wichtig: Für unsere Kunden ergeben sich dadurch keine Benachteiligungen bei der Rechnungsstellung.
Warum wird in Kilowattstunden abgerechnet?
Hier folgt die SWN den EU-Vorgaben zur Vereinheitlichung des Messwesens, die eine Umstellung der Verfahren notwendig machen. Die Grundlage für die thermische Gasabrechnung stellt das von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) herausgegebene Arbeitsblatt G 685 dar. Diese Richtlinie wurde vom DVGW zusammen mit den Eichbehörden der Länder und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erarbeitet.
Was ist die thermische Gasabrechnung?
Bei der thermischen Abrechnung wird nicht mehr das Volumen bzw. die Menge des Erdgases, sondern die darin enthaltene Energie (Wärmemenge) abgerechnet.
Vom Kubikmeter zur Kilowattstunde – wie funktioniert die Umrechnung?
Da Erdgas ein Naturprodukt ist und zudem nicht nur aus einer Region bezogen, sondern aus unterschiedlichsten Fördergebieten ins Europäische Verbundnetz eingespeist wird, unterliegt Erdgas Schwankungen in der Zusammensetzung.
Der Gasverbrauch wird nach wie vor aufgrund der abgelesenen Kubikmeter-Zählerstände des Gaszählers ermittelt. Es ist also kein neuer Gaszähler nötig. In künftigen Rechnungen werden dann aber die gemessenen Kubikmeter mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert und ergeben so den Energieverbrauch in Kilowattstunden.
Bei dieser Umrechnung muß gemäß Vorschriften der Gaszustand in den jeweiligen Verbrauchsorten berücksichtigt werden. Daher wird der Gasumrechnungsfaktor von Kubikmeter zu Kilowattstunden bundeseinheitlich aus dem jeweiligen Gasübergabedruck und der Gastemperatur sowie dem lokalen Brennwert ermittelt.
Die mittlere Gastemperatur ist vom Gesetzgeber mit 15°C festgelegt worden. Der Übergabedruck ist aufgrund des Einsatzes von geeichten und verplombten Gasdruckreglern und eines durchschnittlich mittleren Luftdrucks in Abhängigkeit von der mittleren Höhenzone jeweils konstant – in Northeim beträgt dieser Wert 22 mbar. Die Bestimmung des Brennwertes erfolgt durch chemische Analysen im Netz unseres vorgelagerten Regionalnetzbetreibers. Aus diesen Werten wird für den Verbrauchszeitraum der Mittelwert als Abrechnungsbrennwert für die Abrechnungszeitspanne gebildet. Dieser beträgt für Northeim etwa 9,850 kWh/m³.
Die Zustandszahl (Z) ist der Faktor zur Umrechnung der im Betriebszustand gemessenen Gasmenge auf das Normvolumen. Z wird aufgrund folgender Werte ermittelt:
- Effektiver Gasdruck: 22 mbar
- Gastemperatur: 15 ° C
- Mittlerer Luftdruck: 997 mbar (Kernstadt Northeim)
Für die Kernstadt Northeim ist die Zustandszahl Z = 0,9533.
Aufgrund von Höhenunterschieden und daraus resultierenden abweichenden Luftdrucks ergeben sich für die Ortschaften folgende Zustandszahlen:
| Hammenstedt | 0,9552 |
| Hillerse | 0,9552 |
| Höckelheim | 0,9571 |
| Langenholtensen | 0,9561 |
| Sudheim | 0,9552 |
Der Umrechnungsfaktor ergibt sich aus dem Gasbrennwert multipliziert mit der Zustandszahl Z.
Wegen möglicher Schwankungen des Brennwertes wird der Umrechnungsfaktor im jeweiligen Abrechnungsmonat aktuell ermittelt. Der genaue Umrechnungsfaktor wird auf den künftigen Rechnungen ausgewiesen. In etwa beträgt dieser 1m³ Erdgas = 9,4 kWh Erdgas.
Was ändert sich auf der Rechnung?
Die Arbeitspreise an sich – bezogen auf eine Energieeinheit (kWh) – verändern sich durch die geänderte Abrech-nungsart nicht. Sie werden lediglich nicht mehr in Cent je m³, sondern in Cent je kWh angegeben. So wie zukünf-tig die Gasmenge von Kubikmeter in Kilowattstunden umgewandelt wird, wurde auch der Arbeitspreis von Kubik-meter in Kilowattstunden umgerechnet. Für den Kunden ergibt sich dadurch keinerlei Benachteiligung.
Die Grundlagen der Abrechnung sowie die angewandten Methoden sind durch den Gesetzgeber und das technische Regelwerk vorgegeben und werden durch Eichämter kontrolliert.
Für weitere Informationen sind wir in Northeim persönlich für Sie da. Wir beraten Sie gerne.
