Stromkennzeichnung - FAQ
An dieser Stelle haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Stromkennzeichnung zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, rufen Sie uns unter der Telefonnummer (05551) 6005-0 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
- Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Stromkennzeichnung?
- Was besagt das Kennzeichen?
- Welche Energieträger gibt es?
- Was ist Kernkraft (nukleare Energie)?
- Was sind erneuerbare Energien?
- Was sind fossile Energien?
- Was versteht man unter dem Begriff Umweltauswirkungen?
- Was sind CO² Emissionen?
- Was ist radioaktiver Abfall?
- Was ist die Bemessungsgrundlage für CO²-Emissionen und radioaktiven Abfall?
- Wo erfolgt die Stromkennzeichnung?
- Warum wird die Stromkennzeichnung für das letzte/vorletzte Jahr dargestellt?
- Wie stellt sich der Strom-Mix der SWN im Vergleich zum Strom-Mix Deutschland dar?
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Stromkennzeichnung?
Seit dem 13. Juli 2005 gilt das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach § 42 Absatz 1 sind alle Stromversorger verpflichtet, ihre Kunden über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und deren Umweltauswirkungen zu informieren.
Die Stromkennzeichnung erfolgte erstmalig zum 15. Dezember 2005 für das Jahr 2004. Ab dem Bilanzierungsjahr 2010 traten neue Bestimmungen zur Stromkennzeichnung in Kraft. Eine Änderung ist, dass die Veröffentlichung der Stromkennzeichnung nun zum 01. November eines Jahres erfolgen soll.
Das Kennzeichen dient der Verbraucherinformation. Der Stromkunde wird informiert über:
- den Anteil von Kernkraft (nukleare Energie), fossilen und sonstigen Energieträgern sowie Erneuerbaren Energien am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat
- die Umweltauswirkungen in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und radioaktiven Abfall, die auf diesen Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung zurückzuführen sind.
Ausgewiesen wird jeweils der Erzeugungsmix eines vorangegangenen Jahres (die Aktualisierung erfolgt zum 01.11. eines jeden Jahres mit den Angaben des Vorjahres).
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Energieträger sind Rohstoffe, die für die Energiegewinnung nutzbar gemacht werden. Es gibt eine große Vielzahl von Energieträgern. Das Stromkennzeichens für alle Letztverbraucher hat folgende Inhalte:
- Kernkraft
- Kohle
- Erdgas
- sonstige fossile Energieträger
- Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
- Sonstige Erneuerbare Energien
Ab dem Bilanzierungsjahr 2010 traten neue Bestimmungen zur Stromkennzeichnung in Kraft. Im Vergleich zu älteren Veröffentlichtungen enthält sie zusätzliche Details.
Was ist Kernkraft (nukleare Energie)?
Nukleare Energie ist die Form von Primärenergie, die bei Kernreaktionen entsteht. Die häufigste Anwendung von nuklearer Energie ist die Erzeugung elektrischen Stroms. Dabei wird die bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken freigesetzte (Wärme-)Energie zur Stromerzeugung genutzt. Bei der Stromerzeugung entsteht nuklearer Abfall, der in besonderer Form behandelt werden muss. Darüber hinaus gilt Strom aus nuklearer Energiegewinnung als CO2-frei.
Was sind erneuerbare Energien?
Unter Erneuerbaren Energien werden diejenigen Energieträger verstanden, die nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind. Entweder ist die dargebotende Energiemenge so groß, dass sie durch menschliche Nutzung nicht erschöpft werden kann (z. B. Wind- oder Sonnenenergie) oder sie erneuert sich zeitnah und kontinuierlich (z. B. Bioenergie oder Wasserkraft).
Die Erneuerbaren Energien entwickeln definitionsgemäß keine CO2-Emissionen und produzieren keinen nuklearen Abfall.
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG: Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windenergie, Photovoltaik
Sonstige Erneuerbare Energie: Wasserkraft, Klärgas, Biomasse, Biomethan, Geothermie, Windenergie, Photovoltaik, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie, die keine Vergütung nach § 16 EEG und keine Marktprämie nach § 33g EEG in Anspruch nehmen (§ 3 Abs. 1 EEG 2012, §.42 Abs. 5 Nr.1, § 55 Absatz 1 EEG).
Fossile Energie nennt man nutzbare Energie, die durch biologische und physikalische Vorgänge entstanden sind. Da diese Entstehungsprozesse besondere Bedingungen und lange Entwicklungszeiträume voraussetzen, gelten fossile Energieträger als endlich. Die meisten fossilen Brennstoffe basieren auf organischen Kohlenstoff-Verbindungen.
Bei der Verbrennung mit Sauerstoff wird daher nicht nur Energie in Form von Wärme freigesetzt, sondern auch Kohlenstoffdioxid (CO2). Fossile Energien produzieren jedoch keinen nuklearen Abfall.
Hierunter fallen auch Erdgas sowie Kohle (Braunkohle, Steinkohle).
Sonstige fossile Energieträger sind beispielsweise Mineral-Öle und nicht-biogener Müllanteil.
Was versteht man unter dem Begriff Umweltauswirkungen?
Das Stromkennzeichen teilt dem Stromkunden die Umweltauswirkungen mit, die bei der Erzeugung der gelieferten Energie entstanden sind. Ausgewiesen wird die CO2-Emissionsbilanz und der radioaktiven Abfall der gelieferten Energie, jeweils in Gramm pro Kilowattstunde.
Kohlendioxidemissionen sind mitverantwortlich für den Treibhauseffekt und globale Klimaänderungen. Beides hat schädigende Auswirkungen auf die Ökosysteme und verursacht wirtschaftliche und soziale Kosten. Die bei der Erzeugung des jeweiligen Strom-Mix entstehenden CO2-Emissionen werden mit Hilfe von spezifischen CO2-Emissionsfaktoren berechnet und in Gramm pro Kilowattstunde ausgewiesen.
Bei der Erzeugung von Kernenergie fällt nuklearer Abfall an. Seine radioaktiven Bestandteile wirken oberhalb von Strahlungsgrenzwerten gesundheitsschädlich. Zudem zerfallen sie teilweise extrem langsam und haben Halbwertzeiten von bis zu Milliarden Jahren. Bei der Abfallbehandlung und -konditionierung unterscheidet man im Hinblick auf die Endlagerung zwischen radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und wärmeentwickelnden Abfällen. Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung werden durch physikalische und chemische Verfahren kompaktiert. Konzentrate werden in Beton oder Bitumen eingebettet und in Stahl- oder Betonbehälter verpackt. Die hochradioaktiven wärmeentwicklenden Spaltproduktlösungen werden im Edelstahlkokillen verpackt. In dieser Form können sie endgelagert werden.
Was ist die Bemessungsgrundlage für CO2-Emissionen und radioaktiven Abfall?
Diese Angaben erhalten wir von unseren Lieferanten. Abhängig sind sie von der Art und Qualität der Strom-Erzeugung in den jeweiligen Kraftwerken (z. B. Wirkungsgrad, Klimaschutzmaßnahmen).
Wo erfolgt die Stromkennzeichnung?
Nach § 42 EnWG hat die Stromkennzeichnung in oder als Anlage zur Rechnung an Letztverbraucher zu erfolgen und in an diese gerichtetem Werbematerial für den Stromverkauf. Wir informieren Sie darüber hinaus auf unseren Internetseiten ausführlich über die Stromkennzeichnung und unseren Strom-Mix.
Warum wird die Stromkennzeichnung für das letzte/vorletzte Jahr dargestellt?
Für die Erfassung des Anteils der Regenerativen Energien am Energieträgermix wird die endgültige Quote nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) als relevante Größe benötigt.
Diese Quote wird immer erst im Folgejahr veröffentlicht. Deshalb ist eine Stromkennzeichnung mit tatsächlichen Werten nur rückwirkend möglich.
Wie stellt sich der Strom-Mix der SWN im Vergleich zum Strom-Mix Deutschland dar?
Um Sie über unseren Energieträgermix zu informieren haben wir unter der Rubrik Stromkennzeichnung eine übersichtliche Grafik veröffentlicht. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
