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Umsatzsteuer-Rückerstattung für Wasserhausanschlüsse

Wie die Northeimer Stadtwerke (SWN) bereits vor einigen Wochen angekündigt haben, gibt es für Privatkunden, die sich zwischen August 2000 bis Ende 2008 von der SWN einen Wasserhausanschluss haben erstellen lassen, Geld zurück.

Grund dafür sind höchstrichterliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sowie des Bundesfinanzhofs (BFH), die einer Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000 widersprochen haben. Demnach ist nicht nur die Lieferung von Wasser, sondern auch die Verlegung eines neuen Wasserhausanschlusses mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent in Ansatz zu bringen. Die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000, wonach bei der Rechnungsstellung von Hausanschlüssen der volle Satz von 16 Prozent beziehungsweise ab 2007 dann 19 Prozent anzuwenden ist, wurde damit aufgehoben.

Nach jetzt verbindlich vorliegenden Informationen der Finanzbehörden besteht aus steuerlicher Sicht keine Pflicht zur Korrektur alter Rechnungen, da die neue Rechtsprechung erst seit dem 1. Juli 2009 gültig ist. Allen Wasserversorgern wurde seitens der Finanzbehörden freigestellt, ihren Kunden die zu viel gezahlte Steuer zu erstatten. Für die Northeimer Stadtwerke ist es als lokaler Energie- und Wasserdienstleister aber selbstverständlich, ihren Kunden die zu viel erhobene Steuer zurückzuzahlen.

Davon profitieren werden insbesondere Privatkunden, die für die Erstellung eines Wasserhausanschlusses eine mit 16 beziehungsweise 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesene Rechnung von den Stadtwerken erhalten und bezahlt haben. Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden – beispielsweise Unternehmen - hingegen konnten bereits die zu viel gezahlte Steuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Die Stadtwerke Northeim werden nun die anspruchsberechtigten Hausanschlusskunden ermitteln und ihnen ein entsprechendes Antragsformular übersenden. Dieses wird benötigt, um die Auszahlung vorzunehmen.

Die Northeimer Stadtwerke bitten Betroffene um Verständnis, wenn die Erstattung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da die gesamte Maßnahme mit einem erheblichen Abwicklungsaufwand verbunden ist.

Doch die Geduld wird belohnt: Denn, so versichert die SWN, wer berechtigt ist, wird sein Geld auch wiederbekommen.

Um Missverständnissen vorzubeugen noch folgende Hinweise:

  • Die Umsatzsteuererstattung gilt nicht für die normale Lieferung von Wasser. Wie heute wurde auch in der Vergangenheit der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent berechnet.
  • Außerdem gilt die Rechtsprechung nur, wenn der Anschluss durch den Wasserversorger erstellt wurde - dies also als Nebenleistung zur Wasserlieferung gilt.

Rückfragen zur Umsatzsteuerrückerstattung werden per eMail oder unter der Telefonnummer (05551) 6005-420 beantwortet.

Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) zur Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer finden Sie auch auf unseren Internetseiten unter www.stadtwerke-northeim.de.


Kontakt Pressesprecher

Lars von Minden

Leiter Öffentlichkeitsarbeit
und Marketing

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(0 55 51) 60 05 - 615

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